Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Bank Musterklauseln

Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Bank. Die Bank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug der Kreditkarte (z. B. an Geld- automaten) veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Kreditkarte verlangen oder selbst veranlassen, wenn ● sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag bzw. die Nutzung der digitalen Kreditkarte aus wichtigem Grund zu kündigen, ● sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen oder ● der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht. Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrichten. Die Bank wird die Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre oder Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt.
Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Bank. Die Bank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug der Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, wenn – sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündi- gen, – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht. Die Bank wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabe der hierfür maß- geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird die Kreditkarte entsperren oder diese durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.

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