Common use of Sperre von Onlinezugang und/oder "mobileTAN" Clause in Contracts

Sperre von Onlinezugang und/oder "mobileTAN". (1) Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperr- anzeige gemäß der Regelungen in Abschnitt 9, den Onlinezugang zum Depot oder seine TAN-Liste in Papierform und/oder "mobileTAN". (2) Im Falle einer Sperranzeige nur bezüglich "mobileTAN" (z. B. Verlust oder Dieb- stahl des mobilen Endgeräts und/oder Zugriff oder Kenntnis eines Dritten von einer "mobileTAN") wird nur "mobileTAN" gesperrt. Der Kunde kann sich dann weiterhin über das Internet in seinem Depot anmelden und die TAN-Liste in Pa- pierform für Aufträge und Transaktionen nutzen. (3) Die Bank sperrt den Onlinezugang zum Depot, wenn dreimal hintereinander ein falsches Passwort (PIN) eingegeben wurde. (4) Die Bank wird den Onlinezugang zum Depot ebenfalls sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Onlinezugang aus wichtigem Grund zu kündigen oder – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von Passwort (PIN) und TAN dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der TAN besteht. Die Bank wird den Kunden unter Anxxxx xer hierfür maßgeblichen Gründe mög- lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über diese unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen ge- setzliche Verpflichtungen verstoßen würde. (5) Mit Widerruf einer Einzelverfügungsberechtigung bei Gemeinschaftsdepots oder einer Einzelzustimmungsbefugnis bei Minderjährigendepots wird das je- weilige Depot für Onlineverfügungen gesperrt. (6) Die Bank wird diese Sperre aufheben oder Passwort (PIN) bzw. TANs austau- schen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber wird der Kunde unverzüglich von der Bank informiert.

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Samples: Discount Agreement

Sperre von Onlinezugang und/oder "mobileTAN". (1) Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperr- anzeige gemäß der Regelungen in Abschnitt 9, den Onlinezugang zum Depot oder seine TAN-Liste in Papierform und/oder "mobileTAN". (2) Im Falle einer Sperranzeige nur bezüglich "mobileTAN" (z. B. Verlust oder Dieb- stahl des mobilen Endgeräts und/oder Zugriff oder Kenntnis eines Dritten von einer "mobileTAN") wird nur "mobileTAN" gesperrt. Der Kunde kann sich dann weiterhin über das Internet in seinem Depot anmelden und die TAN-Liste in Pa- pierform für Aufträge und Transaktionen nutzen. (3) Die Bank sperrt den Onlinezugang zum Depot, wenn dreimal hintereinander ein falsches Passwort (PIN) eingegeben wurde. (4) Die Bank wird den Onlinezugang zum Depot ebenfalls sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Onlinezugang aus wichtigem Grund zu kündigen oder – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von Passwort (PIN) und TAN dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der TAN besteht. Die Bank wird den Kunden unter Anxxxx xer Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe mög- lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über diese unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen ge- setzliche Verpflichtungen verstoßen würde. (5) Mit Widerruf einer Einzelverfügungsberechtigung bei Gemeinschaftsdepots oder einer Einzelzustimmungsbefugnis bei Minderjährigendepots wird das je- weilige Depot für Onlineverfügungen gesperrt. (6) Die Bank wird diese Sperre aufheben oder Passwort (PIN) bzw. TANs austau- schen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber wird der Kunde unverzüglich von der Bank informiert.

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Samples: Depotführung

Sperre von Onlinezugang und/oder "mobileTAN". (1) Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperr- anzeige gemäß der Regelungen in Abschnitt 9, den Onlinezugang zum Depot oder seine TAN-Liste in Papierform und/oder "und /oder „mobileTAN". (2) Im Falle einer Sperranzeige nur bezüglich "mobileTAN" (z. B. Verlust oder Dieb- stahl des mobilen Endgeräts und/oder und /oder Zugriff oder Kenntnis eines Dritten von einer "mobileTAN") wird nur "mobileTAN" gesperrt. Der Kunde kann sich dann weiterhin über das Internet in seinem Depot anmelden und die TAN-Liste in Pa- pierform für Aufträge und Transaktionen nutzen. (3) Die Bank sperrt den Onlinezugang zum Depot, wenn dreimal hintereinander ein falsches Passwort (PIN) eingegeben wurde. (4) Die Bank wird den Onlinezugang zum Depot ebenfalls sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Onlinezugang aus wichtigem Grund zu kündigen oder – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von Passwort (PIN) und TAN dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der TAN besteht. Die Bank wird den Kunden unter Anxxxx xer Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe mög- lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über diese unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen ge- setzliche Verpflichtungen verstoßen würde. (5) Mit Widerruf einer Einzelverfügungsberechtigung bei Gemeinschaftsdepots oder einer Einzelzustimmungsbefugnis bei Minderjährigendepots wird das je- weilige Depot für Onlineverfügungen gesperrt. (6) Die Bank wird diese Sperre aufheben oder Passwort (PIN) bzw. TANs austau- schen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber wird der Kunde unverzüglich von der Bank informiert.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Sperre von Onlinezugang und/oder "mobileTAN". (1) Die Bank sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Sperr- anzeige Sperran- zeige gemäß der Regelungen in Abschnitt 9, den Onlinezugang zum Depot oder seine TAN-Liste in Papierform und/oder "mobileTAN". (2) Im Falle einer Sperranzeige nur bezüglich "mobileTAN" (z. z.B. Verlust oder Dieb- stahl Diebstahl des mobilen Endgeräts und/oder Zugriff oder Kenntnis eines Dritten von einer "mobileTAN") wird nur "mobileTAN" gesperrt. Der Kunde kann sich dann weiterhin über das Internet in seinem Depot anmelden und die TAN-Liste in Pa- pierform Papierform für Aufträge und Transaktionen nutzen. (3) Die Bank sperrt den Onlinezugang zum Depot, wenn dreimal hintereinander ein falsches Passwort (PIN) eingegeben wurde. (4) Die Bank wird den Onlinezugang zum Depot ebenfalls sperren, wenn – sie berechtigt ist, den Onlinezugang aus wichtigem Grund zu kündigen oder – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von Passwort (PIN) und TAN dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der TAN besteht. Die Bank wird den Kunden unter Anxxxx xer Xxxxxx der hierfür maßgeblichen Gründe mög- lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über diese unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen ge- setzliche Verpflichtungen verstoßen würde. (5) Mit Widerruf einer Einzelverfügungsberechtigung bei Gemeinschaftsdepots oder einer Einzelzustimmungsbefugnis bei Minderjährigendepots wird das je- weilige jeweilige Depot für Onlineverfügungen gesperrt. (6) Die Bank wird diese Sperre aufheben oder Passwort (PIN) bzw. TANs austau- schenaustauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber wird der Kunde unverzüglich von der Bank informiert.

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Samples: General Terms and Conditions