Außergerichtliche Streitschlichtung Musterklauseln

Außergerichtliche Streitschlichtung. Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin. Sie haben die Möglichkeit, das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmannes in Anspruch zu nehmen, sofern entweder Ihre Versicherungsverträge nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden und der Wert Ihrer Beschwerde dabei den Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigt, oder aber sich Ihre Beschwerde gegen Versicherungsvermittler richtet. Weitere Informationen zum Versicherungsombudsmann finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten mit der USB können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. anrufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, www.ombudsstelle-invest- xxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: schlichtung@bundes- xxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen und bei bestimmten Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Investmentgesellschaft oder zur Verwaltungsgesellschaft bzw. Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, können die Anleger, unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren nach Maß- gabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bei einer aner- kannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle einleiten. Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft bzw. Treuhänderin haben sich der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. angeschlossen und nehmen an deren Streitbeilegungsverfahren teil. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Nähere Informationen sowie die Verfahrensordnung sind erhält- lich bei:‌ Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon +00 00 00 00 00 00 Fax +00 00 00 00 00 00 E-Mail xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Internet xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx Die Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft sind jederzeit berechtigt, sich einer anderen gleichwertigen, nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle zu unterstellen und gleichzeitig aus dem Geltungsbereich der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e. V. aus- zuscheiden. Die jeweiligen Beschwerden sind in Textform unter kurzer Schil- derung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der Ombudsstelle einzureichen. Die Anleger haben zudem zu ver- sichern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Ver- gleich abgeschlossen sowie keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, der abgewiesen worden ist, weil die beabsichtig- te Rechtsfolge keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Anle- ger können sich im Verfahren vertreten lassen. Anleger, die ihre Beteiligung an der Investmentgesellschaft im Rahmen eines Onlinevertrages im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 begründet haben, können zur außergerichtlichen Streit- beilegung auch die von de...
Außergerichtliche Streitschlichtung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlich- tung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: +49 (0) 30 / 1663-3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Beschwerdestelle der Bank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG Qualitätsmanagement Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftli- chen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000,E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Sparda- Bank Baden-Württemberg eG, Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerde- stelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. 21 Außergerichtliche Streitschlichtung für Privat- und Geschäftskunden Verbraucherinformation und Widerspruchsbelehrung zu den Dienstleistungen der Fidor Bank AG Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Name und Anschrift der Bank Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank (Vorstand) Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister: Umsatzsteueridentifikationsnummer: Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Zuständige Aufsichtsbehörde: Vertragssprache: Rechtsordnung und Gerichtsstand: Hinweis zur Fidor Bank AG Einlagensicherung: Wesentliche Leistungsmerkmale des Fidor Online Angebotes: Preise und Zahlungen: Weitere von den Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Zusätzliche Telekommunikationskosten: Vertragliche Kündigungsregelungen: Mindestlaufzeit des Vertrages: Sonstige Rechte und Pflichten von Fidor Bank und Kunde: Informationen über das Zustandekommen des Fernabsatzvertrages:
Außergerichtliche Streitschlichtung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Nähe- res regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: +49 (0) 30 / 1663-3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit ebase besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die der Kunde auf der Website des Bundesverbands deutscher Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) einsehen und von dieser herunterladen kann; auf Wunsch erhält der Kunde diese auch von ebase zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: +00 00 0000 F 2610.19 – 11/2017 Darüber hinaus steht folgende Schlichtungsstelle zur Verfügung: Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann der Kunde für die außergerichtliche Beilegung einer Streitig- keit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. ebase ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Ban- ken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten sowie weitere Informationen zum Einlagensi- cherungsfonds sind unter Punkt „Einlagensicherungsfonds“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase in der jeweils aktuell gültige Fassung enthalten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht gemäß § 14 Absatz 1 Unterlassungsklagengesetz die Möglichkeit (unbeschadet des Rechts, die Gerichte an- zurufen), die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: (000) 00 0000 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des KAGB ist der Anleger zudem berechtigt (unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen), bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen den Treuhänder ein Schlich- tungsverfahren einzuleiten. Die Gesellschafter der Invest- mentgesellschaft sind berechtigt, ein solches Schlich- tungsverfahren bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen die Investmentgesellschaft einzuleiten. Die Adresse lautet: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 00 00 00 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Schlichtungsanträge sind bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank sowie der Ombudsstelle Geschlos- sene Fonds e.V. jeweils unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Streitigkeiten erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank muss ein Schlichtungsantrag (»Kundenbeschwerde«) schrift- lich und bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. in Textform eingereicht werden. Der Anleger muss in dem Antrag jeweils versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine andere Streitschlichtungs- oder Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein au- ßergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Vor der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist im Antrag zudem zu versichern, dass noch kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und mangels Erfolgsaussichten abgewiesen wurde. In beiden Schlichtungsverfahren kann sich der Anleger ver- treten lassen. Eine Schlichtung wird in beiden Schlichtungsverfahren jeweils abgelehnt werden, wenn i) die Streitigkeit bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder vom Anleger während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, ii) die Streitigkeit durch außergerichtlich...