Außergerichtliche Streitschlichtung Musterklauseln

Außergerichtliche Streitschlichtung. Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin. Sie haben die Möglichkeit, das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmannes in Anspruch zu nehmen, sofern entweder Ihre Versicherungsverträge nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden und der Wert Ihrer Beschwerde dabei den Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigt, oder aber sich Ihre Beschwerde gegen Versicherungsvermittler richtet. Weitere Informationen zum Versicherungsombudsmann finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Bei Streitigkeiten mit der USB können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. anrufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, www.ombudsstelle-invest- xxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: schlichtung@bundes- xxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglich­ keit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen Auf Grundlage der „Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte“ kann der Kunde Edelmetallgeschäfte betreiben. Edelmetallgeschäfte führt die Bank in der Regel als Kommissionärin aus. Wenn der Kunde von Fall zu Fall den Auftrag erteilt, ein solches Geschäft abzuschließen, wird die Bank sich bemühen, im eigenen Namen und für Rechnung des Kunden ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. Handelspartner der Bank ist dabei die UBS AG, Xxxxxxxxx. 0, XX­0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx. Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Edelmetalle als Käuferin, oder sie liefert die Edelmetalle an ihn als Verkäuferin. Die Bank ist dabei von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und berechtigt, die einzelnen Edelmetallgeschäfte zu den laufenden Marktbedingungen mit sich selbst abzuschließen. Die Bank wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigentum stehenden Edelmetalle in nach Größe, Gewicht und Feinheit handelsübli­ xxxx Xxxxxx in Sammeldepots bei der UBS AG in Zürich, Schweiz unter eigenem Namen ungetrennt von Beständen ihrer anderen Kunden verwahren. Bei den Edelmetallen handelt es sich nicht um Wertpapiere im Sinne des WpHG. Einzelheiten zum Abschluss von Edelmetallgeschäften werden in den „Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte“ geregelt. Es sind hierbei insbesondere die folgenden Dienstleistungen erfasst: • Verwahrung von Edelmetallen • Erwerb und Veräußerung von Edelmetallen Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Edelmetallen: Edelmetallgeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbe­ sondere sind folgende Risiken zu nennen: • Kursänderungsrisiko: der Preis von Edelmetallen unterliegt Schwankun­ gen auf dem Finanzmarkt, es besteht das Risiko rückläufiger Edel­ metallpreise. • Währungsrisiko: da die Edelmeta...
Außergerichtliche Streitschlichtung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitig- keit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kunden- beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Ban- ken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbind- lichkeiten ist in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank beschrieben.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die „Ver- fahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerde- stelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Beschwerdestelle der Bank Sparda-Bank Baden-Württemberg eG Qualitätsmanagement Xx Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftli- chen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Fax: 000 0000-0000,E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx.xx zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungs- diensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Bank (Sparda- Bank Baden-Württemberg eG, Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx) einzulegen. Die Bank wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Die Europäische Kommission stellt unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (soge- nannte OS-Plattform) bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Außergerichtliche Streitschlichtung. 21 Außergerichtliche Streitschlichtung für Privat- und Geschäftskunden Verbraucherinformation und Widerspruchsbelehrung zu den Dienstleistungen der Fidor Bank AG Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Name und Anschrift der Bank Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank (Vorstand) Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister: Umsatzsteueridentifikationsnummer: Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Zuständige Aufsichtsbehörde: Vertragssprache: Rechtsordnung und Gerichtsstand: Hinweis zur Fidor Bank AG Einlagensicherung: Wesentliche Leistungsmerkmale des Fidor Online Angebotes: Preise und Zahlungen: Weitere von den Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Zusätzliche Telekommunikationskosten: Vertragliche Kündigungsregelungen: Mindestlaufzeit des Vertrages: Sonstige Rechte und Pflichten von Fidor Bank und Kunde: Informationen über das Zustandekommen des Fernabsatzvertrages:
Außergerichtliche Streitschlichtung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrau- cherschlichtungsstelle »Ombudsmann der privaten Banken« (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Nähe- res regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: +49 (0) 30 / 1663-3169, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit ebase besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbe- schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die der Kunde auf der Website des Bundesverbands deutscher Banken (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) einsehen und von dieser herunterladen kann; auf Wunsch erhält der Kunde diese auch von ebase zur Verfügung gestellt. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Telefax: +00 00 0000 F 2610.19 – 11/2017 Darüber hinaus steht folgende Schlichtungsstelle zur Verfügung: Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann der Kunde für die außergerichtliche Beilegung einer Streitig- keit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. ebase ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Ban- ken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten sowie weitere Informationen zum Einlagensi- cherungsfonds sind unter Punkt „Einlagensicherungsfonds“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase in der jeweils aktuell gültige Fassung enthalten.
Außergerichtliche Streitschlichtung. Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht gemäß § 14 Absatz 1 Unterlassungsklagengesetz die Möglichkeit (unbeschadet des Rechts, die Gerichte an- zurufen), die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: (000) 00 0000 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des KAGB ist der Anleger zudem berechtigt (unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen), bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen den Treuhänder ein Schlich- tungsverfahren einzuleiten. Die Gesellschafter der Invest- mentgesellschaft sind berechtigt, ein solches Schlich- tungsverfahren bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. gegen die Investmentgesellschaft einzuleiten. Die Adresse lautet: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 00 00 00 00 Telefax: (000) 00 00 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Schlichtungsanträge sind bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank sowie der Ombudsstelle Geschlos- sene Fonds e.V. jeweils unter kurzer Schilderung des Sach- verhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Streitigkeiten erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank muss ein Schlichtungsantrag (»Kundenbeschwerde«) schrift- lich und bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. in Textform eingereicht werden. Der Anleger muss in dem Antrag jeweils versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine andere Streitschlichtungs- oder Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein au- ßergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Vor der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist im Antrag zudem zu versichern, dass noch kein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und mangels Erfolgsaussichten abgewiesen wurde. In beiden Schlichtungsverfahren kann sich der Anleger ver- treten lassen. Eine Schlichtung wird in beiden Schlichtungsverfahren jeweils abgelehnt werden, wenn i) die Streitigkeit bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder vom Anleger während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, ii) die Streitigkeit durch außergerichtlich...