Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen. 10.2 Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Mobile Service Agreement, Telecommunications, Mobile Service Agreement
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 9.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 9.2 Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Mobilfunkdienstleistungsvertrag, Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 9.1. Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender SprachverbindungenSprachver- bindungen, Datenverbindungen oder bestimmter NummerngassenNummern- gassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmenentneh- men.
10.2 9.2. Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses Mobilfunkanschlus- ses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 9.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-SIM- Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen Datenverbin- dungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 9.2 Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines sei- nes Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben ne- ben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Leistungsbeschreibung für Mobilfunkdienstleistungen Stand: Dezember 2021 Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 11.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-SIM- Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 . 11.2 Der Kunde hat einen wird weiter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 18a TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer von neben der Verbindung erbrachten LeistungLeistungen hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 11.1 Der Kunden kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 11.2 Der Kunde hat einen wird weiter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 18a TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer von neben der Verbindung erbrachten LeistungLeistungen hingewiesen.
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Samples: Telecommunications
Sperren auf Wunsch des Kunden. 10.1 9.1 Der Kunden Kunde kann Leistungssperren beauftragen, z.B. die Sperre seiner SIM-Karte insgesamt, an- oder abgehender Sprachverbindungen, Datenverbindungen oder bestimmter Nummerngassen. Etwaige Kosten hierfür sind der Preisliste zu entnehmen.
10.2 9.2 Der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste soweit technisch möglich, sowie 2) der Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung.
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Mobilfunkdienstleistungen