Pflichtinformationen in anderen Dokumenten Musterklauseln

Pflichtinformationen in anderen Dokumenten. Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung und der Preisliste zu entnehmen. Sofern dem Kunden für seine Bestellung ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, können Einzelheiten hierzu der Widerrufsbelehrung entnommen werden. Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, soweit ihre Bestellung eine Dienstleistung (z. B. einen Mobilfunktarif) zum Gegenstand hat. Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, sofern Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft (z. B. O2 Shop) abgeschlossen haben. Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, soweit Ihre Bestellung die Lieferung einer Sache (z. B. ein Smartphone) zum Gegenstand hat. Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.
Pflichtinformationen in anderen Dokumenten. Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung und der Preis- liste zu entnehmen. Sofern dem Kunden für seine Bestellung ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, können Einzelheiten hierzu der Widerrufsbelehrung entnommen werden. München, Dezember 2021 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Leistungsbeschreibung (Stand: Dezember 2021)

Related to Pflichtinformationen in anderen Dokumenten

  • Informationspflichten Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.

  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Aus­schöpfung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Vertrauliche Informationen a) Vertrauliche Informationen von Data Innovations, einschließlich erlaubter Kopien, gelten als Eigentum von Data Innovations. b) Um die Rechte von Data Innovations und ihren Vertraulichen Informationen zu schützen, stimmen Sie zu, sämtliche angemessenen Schritte zu ergreifen und dieselben Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen Offenlegung gegenüber Drittparteien zu treffen, die Sie zum Schutz Ihrer eigenen proprietären und vertraulichen Informationen treffen. Sie dürfen die Vertraulichen Informationen nur so benutzen, wie es Ihnen hierin ausdrücklich gestattet ist. Es ist Ihnen untersagt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Data Innovations Vertrauliche Informationen von Data Innovations in jeglicher Form gegenüber Drittparteien offenzulegen, sie diesen bereit bzw. zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme Ihrer gutgläubigen Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Drittparteien, deren Zugriff notwendig ist, damit diese ihre Rechte unter dieser Vereinbarung ausüben können, und in diesem Fall nur gegenüber Personen, die schriftlichen Nutzungs- und Offenlegungsbeschränkungen unterliegen, die mindestens ebenso schützend sind wie die oben dargelegten. Sie stimmen zu, dass Sie vor Offenlegung jeglicher Vertraulicher Informationen von Data Innovations gegenüber jeglichen Drittparteien sich von besagter Partei eine schriftliche Erklärung ausstellen lassen, in der sich die Drittpartei zu denselben Geheimhaltungsauflagen verpflichtet, die in dieser Vereinbarung in Bezug auf die Vertraulichen Informationen genannt werden, und die Data Innovations ggf. als Drittparteinutznießer nennt. Sie stimmen zu, sämtliche notwendigen Schritte zu unternehmen, um unbefugte bzw. versehentliche Nutzung, Offenlegung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung solcher Vertraulichen Informationen zu verhindern und zu unterbinden. c) Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie weder einer Drittpartei, die Computerprogramme entwickelt, vermarktet oder lizenziert, die eine ähnliche Funktionalität wie die Software haben, noch einem Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragten einer solchen Partei Zugriff auf die Vertraulichen Informationen von Data Innovations, zu denen auch die Software zählt, erlauben werden. d) Sollten Sie gezwungen sein, Vertrauliche Informationen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung offenzulegen, müssen Sie Data Innovations umgehend darüber informieren, damit Data Innovations eine schützende Verfügung oder ein anderes angemessenes Rechtsmittel beantragen kann. Die Offenlegung Vertraulicher Informationen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung darf in keiner Weise dahingehend ausgelegt werden, dass damit der vertrauliche Status einer solchen Vertraulichen Information geändert, beeinflusst oder beeinträchtigt wird.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.