Sperrung von BSA-Teilleistungen. Im zweiten Schritt – weitere fünf Werktage ohne Zahlungseingang der Gesamtforderung nach Schließung der Schnittstelle gem. Ziffer 5.3.1. – hat der Anbieter das Recht, bereits überlassene Layer‐2‐BSA‐Teilleistungen sowie sonstige Leistungen dieses Vertrages zu sperren. Der Anbieter weist den Kunden schriftlich fünf Werktage im Voraus auf diese potentielle Sperre hin. Eventuelle Kosten, die durch die Sperrung und Aufhebung der Sperre entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Kunde bleibt vertraglich verpflichtet im Falle einer Sperre, die monatlichen Preise weiterhin zu zahlen.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement, Telecommunications
Sperrung von BSA-Teilleistungen. Im zweiten Schritt – weitere fünf Werktage ohne Zahlungseingang Zahlungsein- gang der Gesamtforderung nach Schließung der Schnittstelle gem. Ziffer 5.3.1. – hat der Anbieter das Recht, bereits überlassene Layer‐2‐BSA‐Teilleistungen über- lassene Layer-2-BSA-Teilleistungen sowie sonstige Leistungen dieses Vertrages zu sperren. Der Anbieter weist den Kunden schriftlich fünf Werktage im Voraus auf diese potentielle Sperre hin. Eventuelle Kosten, die durch die Sperrung und Aufhebung der Sperre entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Kunde bleibt vertraglich verpflichtet im Falle einer Sperre, die monatlichen monat- lichen Preise weiterhin zu zahlen.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement
Sperrung von BSA-Teilleistungen. Im zweiten Schritt – weitere fünf Werktage ohne Zahlungseingang der Gesamtforderung nach Schließung der Schnittstelle gem. Ziffer 5.3.1. – hat der Anbieter das Recht, bereits überlassene Layer‐2‐BSA‐Teilleistungen Layer-2-BSA-Teilleistungen sowie sonstige Leistungen dieses Vertrages zu sperren. Der Anbieter weist den Kunden schriftlich fünf Werktage im Voraus auf diese potentielle Sperre hin. Eventuelle Kosten, die durch die Sperrung und Aufhebung der Sperre entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Kunde bleibt vertraglich verpflichtet im Falle einer Sperre, die monatlichen Preise weiterhin zu zahlen.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement
Sperrung von BSA-Teilleistungen. Im zweiten Schritt – Schritt, weitere fünf Werktage ohne Zahlungseingang der Gesamtforderung nach Schließung der Schnittstelle Schnittstellen gem. Ziffer 5.3.1. – 5.3.I. hat der Anbieter das Recht, Recht bereits überlassene Layer‐2‐BSA‐Teilleistungen Layer-2-BSA-Teilleistungen sowie sonstige Leistungen dieses Vertrages zu sperren. Der Anbieter weist den Kunden schriftlich fünf Werktage im Voraus auf diese potentielle Sperre hin. Eventuelle Kosten, die durch die Sperrung und Aufhebung der Sperre entstehen, hat der Kunde zu tragen. Der Kunde bleibt vertraglich verpflichtet im Falle einer Sperre, die monatlichen Preise weiterhin zu zahlen.
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Samples: Musterangebot Vertrag