Spezielle Risiken von Airbag-Zertifikaten Musterklauseln

Spezielle Risiken von Airbag-Zertifikaten. Der Sicherungspuffer (Airbag) kann Verluste nur bis zu einem bestimmten Niveau des Wertverlusts des Basiswerts verhindern. Der Sicherungspuffer (Airbag) erzielt erst zum Ende der Laufzeit des Airbag-Zertifikats seine volle Wirkung. Der Kurs des Zertifikates kann daher während der Laufzeit des Produktes auch dann unter den Kaufpreis fallen, wenn der Sicherungspuffer (Airbag) noch nicht erreicht ist. Spezielle Risiken von Twin-Win-Zertifikaten. Eine von der positiven oder negativen Kursänderung des Basiswerts unabhängige Steigerung des Tilgungsbetrags des Twin-Win-Zertifikats findet nur statt, wenn der Kurs des Basiswerts niemals während der Laufzeit des Twin-Win-Zertifikats die Barriere erreicht oder unterschreitet. Kommt es auch nur ein einziges Mal während der Laufzeit des Twin-Win-Zertifikats dazu, erfolgt die Rückzahlung bei Laufzeitende Spezielle Risiken von Alpha-Zertifikaten. Alpha-Zertifikate sind äußerst riskante Investments. Investoren, die ein Investment in Alpha-Zertifikate erwägen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Kursentwicklung dieser Produkte zumindest von zwei Basiswerten (dem eigentlichen Basiswert und dem Referenzwert) abhängig ist und sie daher über beide Bescheid wissen und die damit verbunden Risiken abschätzen und akzeptieren müssen. Inhaber von Alpha-Zertifikaten sind dem Risiko eines Wertverlustes ihres Alpha-Zertifikats trotz positiver Entwicklung des(der) Basiswerte ausgesetzt; dazu kommt es regelmäßig, wenn sich der Marktpreis des Basiswerts und des Referenzwerts zwar in eine für den Anleger positive Richtung entwickeln, jener des Referenzwerts aber in höherem Ausmaß.
Spezielle Risiken von Airbag-Zertifikaten. Eine Beschreibung der Funktionsweise der Airbag-Zertifikate findet sich in Punkt 4.1.1 ab Seite 83. Anleger, die ein Investment in Airbag-Zertifikate erwägen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Sicherungspuffer (Airbag) Verluste des Schuldverschreibungsinhabers nur bis zu einem bestimmten Niveau des Wertverlusts des(der) Basiswerts(e) verhindern kann und bei einem Wertverlust des(der) Basiswerts(e) über dieses Niveau hinaus auch Inhaber eines Airbag- Zertifikats Verluste erleiden können. Weiters sollten Inhaber von Airbag- Zertifikate bedenken, dass der Sicherungspuffer (Airbag) erst zum Ende der Laufzeit des Airbag-Zertifikats seine volle Wirkung erzielt. Der Kurs des Zertifikates kann daher während der Laufzeit des Produktes auch dann unter den Kaufpreis fallen, wenn der Sicherungspuffer (Airbag) noch nicht erreicht ist.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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