Spezielle Tätigkeitsmerkmale. 1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 6 1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versor- gungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung) 2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung) 1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung) 2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung) 1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbst- ständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Be- schäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung) 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- sorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubs- entgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen An- spruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zu- satzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind so- wie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Be- soldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit so- wie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung) 3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindes- tens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anord- nung ständig unterstellt sind. Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeits- merkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. Kindergeld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Spezielle Tätigkeitsmerkmale. 1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versor- gungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte Urlaubs- entgelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich einschließ- lich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel Schriftwech- sel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbst- ständig selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Be- schäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- sorgungsbezügeVersorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubs- entgelte Ur- laubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen An- spruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zu- satzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind so- wie sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen füh- ren ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Be- soldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit so- wie sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen Abtre- tungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindes- tens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anord- nung An- ordnung ständig unterstellt sind. Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeits- merkmals Tätig- keitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. KindergeldKinder- geld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Änderungstarifvertrag
Spezielle Tätigkeitsmerkmale. 1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner Entgeltgruppe 5 Berechnerinnen und Xxxxxxxxx von Dienst- oder Versorgungsbezügen, von Entgelten, einschließlich der Krankenbezüge oder Urlaubsentgelte deren Tätig- keit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschrif- ten oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Auf- gabenkreises.) (Hierzu Protokollerklärung) Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versor- gungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte Urlaubs- entgelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung)) Entgeltgruppe 7
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich einschließ- lich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel Schriftwech- sel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung)) Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbst- ständig selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Be- schäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- sorgungsbezügeVersorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubs- entgelte Ur- laubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen An- spruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zu- satzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind so- wie sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen füh- ren ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Be- soldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit so- wie sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen Abtre- tungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindes- tens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anord- nung An- ordnung ständig unterstellt sind. Entgeltgruppe 9b Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeits- merkmals Tätig- keitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. KindergeldKinder- geld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.
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Samples: Tarifvertrag
Spezielle Tätigkeitsmerkmale. 1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versor- gungsbezügeVersorgungs- bezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich verantwortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich verantwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel Schrift- wechsel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbst- ständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Be- schäftigungszeit Beschäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- sorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubs- entgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen An- spruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zu- satzversicherungZusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kon- trollen Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind so- wie sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Be- soldungsdienstalter Besoldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit so- wie sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzenfest- zusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindes- tens mindestens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anord- nung Anordnung ständig unterstellt sind. Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeits- merkmals Tätigkeitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. Kindergeld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.
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Spezielle Tätigkeitsmerkmale. 1. Bezügerechnerinnen und Bezügerechner Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oder Versor- gungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsent- gelte Urlaubs- entgelte selbstständig zu errechnen sind. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraus- hebther- aushebt, dass aufgrund der angegebenen Merkmale Entgelte einschließlich einschließ- lich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbstständig zu errechnen sind und der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die für die Errech- nung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge, Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte im DV-Verfahren er- forderlichen erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verant- wortlich ver- antwortlich vornehmen und den damit zusammenhängenden Schriftwechsel Schriftwech- sel selbstständig führen. (Hierzu Protokollerklärung)
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 1 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse Entgelte einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubsentgelte selbständig zu errechnen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) selbst- ständig selbstständig auszuführen sind sowie der damit zusammenhängende Schrift- wechsel Schriftwechsel selbstständig zu führen ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte die Be- schäftigungszeit sowie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 Fall- gruppe 2 heraushebt, dass aufgrund der angegebenen tatsächlichen Ver- hältnisse die für die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- sorgungsbezügeVersorgungsbezüge, Entgelte, einschließlich der Krankenbezüge und Urlaubs- entgelte Ur- laubsentgelte im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen An- spruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zu- satzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und Kon- trollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vorzunehmen sind so- wie sowie der damit zusammenhängende Schriftwechsel selbstständig zu führen füh- ren ist. (Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die/der Beschäftigte das Be- soldungsdienstalter nicht erstmals, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht erstmals, die ruhegehaltfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit so- wie das Tabellenentgelt nach §§ 15 und 16 TVöD bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) (Hierzu Protokollerklärung)
3. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindes- tens der Entgeltgruppe 6 Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anord- nung An- ordnung ständig unterstellt sind. Beschäftigte, denen mindestens vier Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 9a Fallgruppen 1 oder 2 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. Zu den Dienst- oder Versorgungsbezügen, Entgelten im Sinne dieses Tätigkeits- merkmals Tätig- keitsmerkmals gehören gegebenenfalls auch sonstige Leistungen, z.B. KindergeldKinder- geld, Beitragszuschuss nach § 257 SGB V, vermögenswirksame Leistungen.
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