Common use of Steuerung der Warteschlange und Optimierung der Abwicklung Clause in Contracts

Steuerung der Warteschlange und Optimierung der Abwicklung. (1) Geldübertragungsaufträge auf RTGS-DCA-Konten, die gemäß Artikel 9 Absatz 3 in die Warteschlange gestellt werden, werden entsprechend ihrer Priorität verarbeitet. Vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 gilt das FIFO (First in, first out)-Prinzip in jeder Kategorie oder Unterkategorie von Geldübertragungsaufträgen wie folgt: a) dringende Geldübertragungsaufträge: Die automatisierten Liquiditätsübertragungsaufträge werden an die erste Position in der Warteschlange gestellt. Nebensystem- Übertragungsaufträge und andere dringende Geldübertragungsaufträge werden an die nächste Position in der Warteschlange gestellt; b) Geldübertragungsaufträge mit hoher Priorität werden nicht ausgeführt, solange sich dringende Geldübertragungsaufträge in der Warteschlange befinden; c) Geldübertragungsaufträge mit normaler Priorität werden nicht ausgeführt, solange sich dringende Geldübertragungsaufträge oder solche mit hoher Priorität in der Warteschlange befinden. (2) Außer bei dringenden Geldübertragungsaufträgen kann der Zahler die Priorität seiner Geldübertragungsaufträge ändern. (3) Der Zahler kann die Position seiner Geldübertragungsaufträge in der Warteschlange ändern. Der Zahler kann diese Geldübertragungsaufträge während des Abwicklungsfensters für Kunden- und Interbank-Zahlungen gemäß Anlage V jederzeit mit sofortiger Wirkung entweder hinter die in der Warteschlange befindlichen automatisierten Liquiditätsübertragungsaufträgen oder an das Ende der jeweiligen Warteschlange verschieben. (4) Zur Optimierung der Abwicklung von in der Warteschlange befindlichen Geldübertragungsaufträgen kann die Bank a) die in Anlage I beschriebenen Optimierungsverfahren anwenden; b) Geldübertragungsaufträge mit geringerer Priorität (einschließlich solcher derselben Priorität, die jedoch später angenommen wurden) vor Geldübertragungsaufträgen mit höherer Priorität (einschließlich solcher derselben Priorität, die jedoch früher angenommen wurden) abwickeln, sofern sich die Geldübertragungsaufträge mit geringerer Priorität mit eingehenden Zahlungen ausgleichen und dies per saldo zu einem Liquiditätszufluss für den Zahler führt; c) Geldübertragungsaufträge mit normaler Priorität vor anderen zuvor akzeptierten in der Warteschlange befindlichen Zahlungen mit normaler Priorität abwickeln, sofern ausreichende Mittel zur Verfügung stehen und ungeachtet dessen, dass dies einen Verstoß gegen das FIFO-Prinzip bedeuten kann. (5) In der Warteschlange befindliche Geldübertragungsaufträge werden zurückgewiesen, wenn sie bis zum Annahmeschluss für den entsprechenden Nachrichtentyp (siehe Anlage V) nicht ausgeführt werden konnten. (6) Es gelten die Bestimmungen über die Abwicklung von Geldübertragungsaufträgen gemäß Anlage I.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank