Stornierung der Emission der Wertpapiere. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Bedingungen für das Angebot: Nicht anwendbar Beschreibung des Antragsverfahrens: Nicht anwendbar Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Anleger werden von der Emittentin oder dem jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von Wertpapieren und die diesbezüglichen Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die Lieferung der Wertpapiere erfolgt am Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des Nettozeichnungspreises an die Emittentin. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos erhältlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht anwendbar Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und Nicht-Qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg, Deutschland und Österreich erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Nicht anwendbar Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Nicht anwendbar Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Stornierung der Emission der Wertpapiere. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Bedingungen für das Angebot: Nicht anwendbar Beschreibung des Antragsverfahrens: Nicht anwendbar Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Anleger werden von der Emittentin oder dem jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von Wertpapieren und die diesbezüglichen Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die Lieferung der Wertpapiere erfolgt am Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des Nettozeichnungspreises an die Emittentin. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos erhältlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht anwendbar Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie Prospektverordnung und Nichtnicht-Qualifizierte qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg, Deutschland und Österreich Luxemburg erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt in der Wertpapierbeschreibung angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR sowie der Schweiz erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Nicht anwendbar Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Nicht anwendbar Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 12 der Prospektrichtlinie Prospektverordnung erfolgen.
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Samples: Emission Von Festzinsanleihen
Stornierung der Emission der Wertpapiere. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Bedingungen für das Angebot: Nicht anwendbar Beschreibung des Antragsverfahrens: Nicht anwendbar Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Anleger werden von der Emittentin oder dem und Lieferung der Wertpapiere: jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von Wertpapieren und die diesbezüglichen Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, Emissionstag und die Lieferung der Wertpapiere erfolgt am Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des Nettozeichnungspreises an die Emittentin. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos erhältlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht anwendbar Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und Nicht-Qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg, Deutschland und Österreich erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Nicht anwendbar Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Nicht anwendbar Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen.
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Stornierung der Emission der Wertpapiere. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Bedingungen für das Angebot: Nicht anwendbar Beschreibung des Antragsverfahrens: Nicht anwendbar Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Anleger werden von der Emittentin oder dem jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von Wertpapieren und die diesbezüglichen Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die Lieferung der Wertpapiere erfolgt am Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des Nettozeichnungspreises an die Emittentin. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos erhältlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht anwendbar Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und Nicht-Qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg, Deutschland und Österreich erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der Nicht anwendbar entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Nicht anwendbar Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Nicht anwendbar Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen.
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Samples: Emission Von Anleihen
Stornierung der Emission der Wertpapiere. Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Bedingungen für das Angebot: Nicht anwendbar Beschreibung des Antragsverfahrens: Nicht anwendbar Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Anleger werden von der Emittentin oder dem jeweiligen Finanzintermediär über die Zuteilung von Wertpapieren und die diesbezüglichen Abwicklungsmodalitäten informiert. Die Emission der Wertpapiere erfolgt am Emissionstag, und die Lieferung der Wertpapiere erfolgt am Wertstellungstag bei Emission gegen Zahlung des Nettozeichnungspreises an die Emittentin. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Ergebnisse des Angebots sind in den Filialen der jeweiligen Zahlstelle ab dem dritten Geschäftstag nach dem Emissionstag kostenlos erhältlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht anwendbar Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie Prospektverordnung und Nichtnicht-Qualifizierte qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in LuxemburgDeutschland, Deutschland Österreich und Österreich Luxemburg erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt in der Wertpapierbeschreibung angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR sowie der Schweiz erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Nicht anwendbar Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Nicht anwendbar Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 12 der Prospektrichtlinie Prospektverordnung erfolgen.
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Samples: Emission Von Wertpapieren