Studienberatung Musterklauseln

Studienberatung. Das ZLB gewährleistet die Durchführung einer verbindlichen Studienberatung aller Lehramtsstudierenden. Die erste Beratung ist im Laufe der ersten beiden Semester durchzu- führen. Dabei soll auch der mittelfristige Einstellungsbedarf des Landes in den einzelnen Schulfor- men und Fächern berufsfeldbezogen beratend thematisiert werden. Die OvGU richtet die Studien- beratung unter Berücksichtigung der unter 3.1 bis 3.3 beschriebenen Steuerungsziele weiterhin hierauf aus. Sie erfasst die Lenkungseffekte, um eine Überprüfung zum Ende der Zielverein ba - rungsperiode zu ermöglichen. Die Universität berichtet dem für Wissenschaft zuständigen Ministe- rium zum Ende des Vereinbarungszeitraums über die Ergebnisse der Beratung.
Studienberatung. Eine funktionierende Studienberatung verfolgt das Ziel, Studierende darin zu unterstützen, ihr Studium zielgerichtet anzugehen, die für den Studienerfolg und für die Bewältigung von Studienbelastungen relevanten Ressourcen zu aktivieren und Misserfolge konstruktiv zu verarbeiten. Die Hochschule für Musik Detmold wird durch den bereits auf den Weg gebrachten organisatorischen Umbau des Studierendensekretariates von einer behördlichen Organisationseinheit hin zu einer primär vom Servicegedanken geprägten zentralen Anlaufstelle für alle studentischen Themengebiete den Studierenden aller Ausbildungsphasen – somit nicht nur den Studienanfängern – die für ihren Lern- und Studienerfolg erforderlichen Informations- und Beratungsmöglichkeiten in angemessenem Umfang und auf hohem fachkompetenten Niveau zur Verfügung stellen.