Qualitätsentwicklung Musterklauseln

Qualitätsentwicklung. Das Land verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Diese können im Fortschrittsbericht dargelegt werden.
Qualitätsentwicklung. 15 Fortbildung und Fachberatung (1) Die Xxxxxx verpflichten sich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne und ex- terne Fortbildungsmaßnahmen und den Zugang zur Fachberatung zu ermöglichen. Nach Konkretisierung der Prüfkriterien im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 dieses Ver- trages durch die Vertragsparteien kann eine Tageseinrichtung über die Regelungen nach § 2 Abs. 3 Sätze 5 und 6 hinaus einen weiteren Tag pro Kalenderjahr ihren Betrieb einstellen. Dieser Tag ist verbindlich für eine Fortbildung zur Qualitätsentwick- lung vorzusehen, an der grundsätzlich alle Betreuungskräfte zur Teilnahme verpflich- tet sind. Erfolgt die Konkretisierung der Prüfkriterien in der 2. Hälfte eines Kalender- jahres, gilt diese Regelung ab dem Folgejahr. (2) Für Fachberatung stellt die zuständige Behörde jährlich zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Nähere zur Umsetzung regelt eine besondere Vereinbarung auf Grundlage von Anlage 3 und 3a. Außerdem stehen im Teilentgelt Sachkosten (Anlage 1 Buchstabe e) Mittel zur Verfügung. (1) Die Xxxxxx überprüfen die Qualität der Leistungserbringung in mindestens zweijähri- gem Rhythmus nach einem von ihnen ausgewählten, fachlich anerkannten Verfahren. Bei Bedarf passen sie anschließend die Konzepte nach § 8 Absatz 1 dieses Vertrages und deren Umsetzung an veränderte Anforderungen an. (2) Die Vertragsparteien beabsichtigen, eine hamburgweite Qualitätsberichterstattung zu entwickeln. Ziel ist es, Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Hamburger Bil- dungsempfehlungen und des Kita-Gutschein-Systems zu gewinnen. Hierzu werden sie eine gesonderte Vereinbarung abschließen.
Qualitätsentwicklung. 5.1 Berücksichtigung der ländergemeinsamen Standards und Vorgaben der KMK
Qualitätsentwicklung. 12 Fortbildung und Fachberatung (1) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interne und externe Fortbildungsmaßnahmen und den Zugang zur Fachberatung gem. §15 Absatz (2) des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ zu ermöglichen. (2) Der Kooperationspartner wird die Fortbildungsmaßnahmen mit der Schule koordinieren. Für die Durchführung oder Organisation ist der Kooperationspartner verantwortlich. (3) Die Fachberatung nach Absatz 1 wird gemäß § 15 Absatz (2) i.V.m. Anlage 3a des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ finanziert. (1) Die Qualität der Leistungserbringung des Kooperationspartners im Kontext der gemeinsam mit der Schule entwickelten Konzeption wird in mindestens vierjährigem Rhythmus durch ein von den Parteien benanntes Institut nach fachlich anerkannten Verfahren überprüft. Bei Bedarf passt der Kooperationspartner seine Leistungserbringung und/oder das betroffene Konzept nach dieser Vereinbarung und deren Umsetzung an veränderte Anforderungen nach dem Ergebnis der Qualitätsprüfung an. Gemeinsame Konzepte sind vom Kooperationspartner und der Schule entsprechend anzupassen. (2) Die Kooperation zwischen Schule und Kooperationspartner und die gemeinsame Gestaltung der ganztägigen Bildung und Betreuung unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Qualitätsentwicklung. Der Freistaat verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Diese können im Fortschrittsbericht dargelegt werden.
Qualitätsentwicklung. 5.1 Berücksichtigung der ländergemeinsamen Standards und Vorgaben der KMK: Die Universi- tät gewährleistet, dass Lehramtsabsolventinnen und -absolventen aus Sachsen-Anhalt mit dem Abschluss Erstes Staatsexamen bzw. – soweit strukturierte Kooperationen mit der OvGU beste- hen - M. Ed. die einschlägigen Anforderungen der KMK erfüllen. Zu diesem Zweck werden die Beschlüsse:
Qualitätsentwicklung. Die Praxis Systemisches Arbeiten arbeitet kontinuierlich an der Qualitätsentwicklung integrativer Lern- therapie. Dazu können Hospitationen während der Therapie und Evaluationen des Therapieprozesses und der Nachhaltigkeit von Therapien wichtige Informationen liefern. Gleichzeitig unterliegen alle Lern- therapeut*innen einer strikten Verschwiegenheitspflicht, die auch bei allen Aktivitäten zur Qualitätsent- wicklung eingehalten wird. Zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung erbitten wir die Unterstützung von Eltern und Familie. Voraussetzung dafür ist Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Qualitätsentwicklung. 6.1 Berücksichtigung der ländergemeinsamen Standards und Vorgaben der KMK: Die Universi- tät gewährleistet, dass die von ihr angebotenen Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss M. Ed. (im Rahmen von strukturierten Kooperationen mit der MLU und mit Fachhochschulen auch mit den Abschlüssen B. Sc. oder B. Arts) die Anforderungen der KMK erfüllen. Zu diesem Zweck wer- den die KMK-Beschlüsse:
Qualitätsentwicklung. Der Begriff “Qualitätsentwicklung“ im SGB VIII weicht deutlich von den Qualitätsbegriffen in an- deren Sozialleistungsgesetzen ab, in denen der Begriff ”Qualitätssicherung” verwendet wird. Qualitätsentwicklung im jugendhilferechtlichen Sinne setzt ein breites und kooperatives Quali- tätsverständnis voraus. Im Rahmen der Verteilung der Verantwortlichkeiten ist wesentlich, dass Qualitätsentwicklung im besonderen Maße ein kommunikativer Prozess ist. Er bezieht sich auf die Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung von pädagogischen Qualitätszielen und -maßnahmen. Dabei sind durchgängig zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: - das individuelle Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII und - die Qualitätsentwicklung der Einrichtung, die auf der einrichtungsspezifischen Leistungsbe- schreibung aufbaut. Wesentlich ist, dass Leistung und Qualität eine Einheit bilden, die in der Leistungsvereinbarung geregelt ist, d.h. die personellen, räumlichen, strukturellen und finanziellen Ressourcen einer Einrichtungen / eines Angebotes sind bereits auf einem bestimmten Qualitätsniveau (Struktur- qualität) festgelegt. Der Prozess der Qualitätsentwicklung soll bewirken, dass eine geeignete und wirksame Hilfe für junge Menschen nach den vereinbarten Erziehungszielen mit den vereinbarten Ressourcen der Einrichtung / des Angebotes erfolgt.
Qualitätsentwicklung. Die Leibniz Universität Hannover wird ihr umfassendes Qualitätsmanagement für die Lehre fortsetzen. Das Ziel ist erreicht, wenn o jährlich wiederkehrende Rückkopplungsgespräche des Präsidiums zur Quali- tätsverbesserung in der Lehre mit allen Studiendekanen und Studierendenver- tretern der Fakultäten stattfinden und o jährlich ein Bericht erstellt wird, der die qualitätsverbessernden Maßnahmen in Lehre und Studium dokumentiert. • Die Hochschule wird die Qualität ihrer IT-basierten Dienste durch die Etablierung eines zentralen IT-Dienstleisters erhöhen. Bezogen auf den Zeitraum dieser Vereinbarung ist das Ziel erreicht, wenn sie strukturierte Verfahrensweisen entwickelt, die der An- passung der Serviceangebote an die Belange der hochschulinternen und -externen Nutzer dienen, einen Teil der Prozesse der IT Infrastructure Library (ITIL) für den IT- Support und die Qualitätssicherung etabliert sowie die Qualität einer sicheren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule definiert und in sog. Service Level Agreements festhält. Für Maßnah- men zur Erreichung dieser Zielsetzung werden aus dem o.g. Innovationspool im Jahr 2013 1,0 Mio. Euro bereitgestellt. • Die Hochschule wird den Anteil der Frauen an allen C4/W3 -Professorinnen und -Professoren erhöhen. Das Ziel ist erreicht, wenn der Anteil erstmals auf 20 Prozent gestiegen ist. • Die Hochschule wird den Anteil der Frauen unter dem wissenschaftlichen Nachwuchs in den MINT-Fächern erhöhen. Das Ziel ist erreicht, wenn erstmals 20 Prozent aller Habilitationen und 40 Prozent aller Promotionen in Summe der Fakultäten für Maschi- nenbau, Elektrotechnik und Informatik, Bauingenieurwesen und Geodäsie, Mathematik und Physik sowie der Naturwissenschaftlichen Fakultät durch Frauen abgelegt werden und der Anteil der Frauen an den Juniorprofessuren auf 25 Prozent gestiegen ist. • Die Hochschule wird die Teilnahme von Lehrenden an hochschuldidaktischen Angebo- ten steigern. Bezogen auf den Zeitraum dieser Vereinbarung ist das Ziel erreicht, wenn mindestens 150 Teilnahmen an einer hochschuldidaktischen Weiterbildung aus dem Angebot der Personalentwicklung der Hochschule verzeichnet werden. • Die Hochschule wird ihre Infrastruktur für die Forschung durch die Einführung eines Forschungsinformationssystems und eines institutionellen Repositoriums ausbauen. Das Forschungsinformationssystem ermöglicht es, detaillierte Informationen über For- schungsprojekte, Publikatio...