Common use of Studiengebühren Clause in Contracts

Studiengebühren. Mit der Einführung von Studiengebühren in Hamburg - über Ausnahme- und Befreiungs- tatbestände sowie das Hamburger Studiendarlehen wird die Sozialverträglichkeit sicher- gestellt - stehen den Hochschulen erhebliche zusätzliche Mittel für ihre Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung. Diese sollen die Studienbedingungen weiter verbes- sern. Um die jährlichen Berichte über die Verwendung der Studienbeiträge gemäß § 6 b Abs. 9 Satz 3 HmbHG einheitlich transparent zu gestalten, haben sich Hochschulen und BWF auf Verwendungskategorien verständigt, die in Anhang 2 aufgeführt sind. Die Hochschu- len werden sich über die Zuordnung weiterer Maßnahmen zu den vorgenannten Katego- rien verständigen und erstmalig zum 31.3.2008 berichten.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Studiengebühren. Mit der Einführung von Studiengebühren in Hamburg - über Ausnahme- und Befreiungs- tatbestände Befrei- ungstatbestände sowie das Hamburger Studiendarlehen wird die Sozialverträglichkeit sicher- gestellt sichergestellt - stehen den Hochschulen erhebliche zusätzliche Mittel für ihre Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung. Diese sollen die Studienbedingungen weiter verbes- sernverbessern. Um die jährlichen Berichte über die Verwendung der Studienbeiträge gemäß § 6 b Abs. 9 Satz 3 HmbHG einheitlich transparent zu gestalten, haben sich Hochschulen und BWF auf Verwendungskategorien verständigt, die in Anhang 2 aufgeführt sind. Die Hochschu- len Hochschulen werden sich über die Zuordnung weiterer Maßnahmen zu den vorgenannten Katego- rien vorgenann- ten Kategorien verständigen und erstmalig zum 31.3.2008 berichten.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Studiengebühren. Mit der Einführung von Studiengebühren in Hamburg - über Ausnahme- und Befreiungs- tatbestände sowie das Hamburger Studiendarlehen wird die Sozialverträglichkeit sicher- gestellt - stehen den Hochschulen erhebliche zusätzliche Mittel für ihre Aufgaben in Studium Stu- dium und Lehre zur Verfügung. Diese sollen die Studienbedingungen weiter verbes- sernverbessern. Um die jährlichen Berichte über die Verwendung der Studienbeiträge Studiengebühren gemäß § 6 b Abs. 9 Satz 3 HmbHG einheitlich transparent zu gestalten, haben sich Hochschulen und BWF auf Verwendungskategorien verständigt, die in im Anhang 2 3 aufgeführt sind. Die Hochschu- len Hoch- schulen werden sich über die Zuordnung weiterer Maßnahmen zu den vorgenannten Katego- rien Kategorien verständigen und erstmalig zum 31.3.2008 berichten.

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