Lehre und Studium Musterklauseln

Lehre und Studium. 10 Qualitätsmanagement (1) Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. Lehrende und Lernende werden einbezogen und regelmäßig informiert. Zur Verbesserung des Studienangebots sollen auch die Beurteilungen durch Absolventinnen und Absolventen berück- sichtigt werden. Lehrveranstaltungen werden auf der Grundlage von Befragun- gen von Studierenden und Lehrenden bewertet. Die Hochschulen bilden einen Qualitätszirkel zum regelmäßigen Austausch von good practice. (2) Die Hochschulen beteiligen sich aktiv bei der Umsetzung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zum Bildungsmonitoring („Qualifizierungsini- tiative Bund und Länder Oktober 2008“). (3) Die Hochschulen lassen ihre gestuften Studiengänge im bundesweit üblichen Abstand akkreditieren. Eine Systemakkreditierung ist möglich. (1) Die Hochschulen verpflichten sich, alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteu- ern. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben. (2) Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellver- suchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den in Abs. 1 genannten alten Abschlüssen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Dis- kussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Be- schlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um. (1) Die Hochschulen verpflichten sich, ihre bisherigen Strategien für eine internatio- nale Ausrichtung zu verstetigen. Hierzu gehören insbesondere internationale Kooperationen, die Erhöhung des Anteils ausländischer Dozentinnen und Do- zenten und fremdsprachlicher Lehrveranstaltungen sowie die Förderung von Auslandssemestern und –praktika. (2) Die Hochschulen bilden eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe, die bis 2012 einen Bericht über Ausbildungsprobleme und Studienerfolgschancen aus- ländischer Studierender vorlegt und Wege zur Verbesserung des Studienerfolgs zusammen mit der Internationalisierungsstrategie aufzeigt. (1) Die für die Hochschulen zuständige Senatsverwaltung wird in Kooperation mit den Hochschulen auf die dafür zuständigen Stellen mit dem Ziel einwirken, beste- hende finanzielle oder statusrechtliche Nachteile auch durch Veränderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingung...
Lehre und Studium. 3 Maßnahmen zum Studienbeginn (1) Vereinbarungen im Rahmen des Hochschulpaktes II (2) Übergang Schule - Hochschule zdi
Lehre und Studium. 3 Maßnahmen zum Studienbeginn (1) Die Vereinbarung zum Hochschulpakt II 2011-2015 zwischen der Hochschule und dem MIWF ist Bestandteil dieses Vertrages. In Absatz 1 dieser Vereinbarung wurde als normierte Aufnahmekapazität eine Basiszahl festgelegt. Die Basiszahl wird am Ende der Laufzeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Kapazitätsberechnung für das Studienjahr 2015/2016 überprüft. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die für die Festlegung der Basiszahl relevanten Bedingungen im Wesentlichen konstant bleiben. Die Hochschule hat in Abstimmung mit dem MIWF die Möglichkeit, sowohl aus strategischen oder strukturellen Gründen als auch nachfrageorientiert ihre Angebotsstruktur zu verändern. Die Überprüfung erfolgt in derselben Weise wie die Berechnung der Basiszahl. Ergibt sich aus der Überprüfungsrechnung ein Wert, der unterhalb der im Hochschulpakt II vereinbarten Basiszahl liegt, werden bei den Zuschüssen für den laufenden Betrieb (Titel 685 10) pro rechnerisch fehlendem Platz 20.000 € abgezogen (Malus- Regelung). Die Hochschule erhält über die Höhe und den Zeitpunkt des Abzuges eine gesonderte Mitteilung. (2) Übergang Schule – Hochschule Nennung bestehender oder Schaffung einer neuen Stelle zur Studienorientierung zdi
Lehre und Studium. 3 Maßnahmen zum Studienbeginn (1) Übergang Schule – Hochschule Nennung bestehender oder Schaffung einer neuen Stelle zur Studienorientierung zdi
Lehre und Studium. 1.2.1 Anzahl der Studienanfänger Human- und Zahnmedizin (1. Fachsemester) Zur Erfüllung des Hochschulpaktes (HSP) wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jährlich 20 Studienanfänger Humanmedizin zusätzlich zur Bestandskapazität an der MFL aufgenommen und die erforderlichen Ressourcen zeitlich befristet aus dem Hochschulpakt bereitgestellt. Diese Mittel für 20 zusätzliche Studienanfänger werden ab 2021 aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ dauerhaft bereitgestellt. Zudem werden zur Umsetzung des vom Kabinett am 25.06.2019 beschlossenen „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ weitere 20 Studienanfängerplätze aus Landesmitteln finanziert. Dementsprechend verpflichtet sich die MFL, in den Staatsexamen-Studiengängen Human- und Zahnmedizin im Zielvereinbarungszeitraum die nachfolgenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten für immatrikulierte Studienanfänger vorzuhalten: Jahr Anzahl der Studienanfänger Humanmedizin Hochschulpakt/ Zukunftsvertrag Landes- haushalt zusätzlich Anzahl der Studienanfänger Zahnmedizin Gesamt 2021 300 20 20 53 393 2022 300 20 20 53 393 2023 300 20 20 53 393 2024 300 20 20 53 393
Lehre und Studium. 3 Maßnahmen zum Studienbeginn
Lehre und Studium. Das Lehrangebot an der Xxxxx-Xxxxx-Xxx-Fachhochschule Nürnberg besteht im WS 2006/2007 aus 17 Diplom-, 11 Bachelor- und 12 Masterstudiengängen. Gegen- wärtig sind vier Bachelor- und 11 Masterstudiengänge akkreditiert - letztere aus- nahmslos mit dem Vermerk der Eignung für den höheren öffentlichen Dienst und un- verzichtbar für eine Hochschule mit einem starken Forschungsanspruch. Zum WS 2007/2008 sollen gemäß Senatsbeschluss keine Studienanfänger mehr neu in Dip- lomstudiengänge immatrikuliert werden.
Lehre und Studium. Die Universität Graz versteht sich als ein Ort der Bildung, an dem Studierenden eine Entwick- lung zu eigenständig und interdisziplinär denkenden, kritischen AbsolventInnen ermöglicht wird. Um diesem Anspruch auch weiterhin auf höchstem Niveau gerecht zu werden, setzt sich die Universität Graz eine nachhaltige Förderung und Intensivierung forschungsgeleiteter Lehre zum Ziel. Entsprechend der Implementierung der kapazitätsorientierten Universitätenfinanzierung wird eine Verbesserung der Betreuungsrelationen angestrebt. Durch ein abgestimmtes Maß- nahmenpaket werden die Betreuungsrelationen in den einzelnen Fächern schrittweise an internationale Standards herangeführt, wie es auch im Hochschulplan vorgesehen ist. Im Bereich der Lehre liegen die Schwerpunkte der Leistungsvereinbarungsperiode zum einen in der zweiten Stufe der Bologna-Reform, „Bologna 2.0“. Im Fokus stehen dabei die För- derung der Beschäftigungsfähigkeit der AbsolventInnen, die verbesserte Ausrichtung des Studien-, Lehrveranstaltungs- und Serviceangebots am Bedarf der Studierenden sowie die Optimierung der Rahmenbedingungen für studierendenzentrierte und forschungsgeleitete Lehre. Diese Zielsetzungen werden durch die Professionalisierung der hochschuldidaktischen Aus- und Weiterbildung für Lehrende, den Ausbau von Beratungs- und Zusatzangeboten für Studierende, die verstärkte Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Intensivierung des Praxisbezugs der universitären Lehre erreicht. Zum anderen bekennt sich die Universität Graz zu einer aktiven Rolle in der Ausbildung für pädagogische Berufe. Sie tut dies in aktiver Partnerschaft mit den anderen Institutionen, ins- besondere den Pädagogischen Hochschulen. Die Universität Graz wird sich künftig noch mehr in der PädagogInnenbildung engagieren, unter anderem durch den Ausbau fachdidakti- scher Kompetenz sowie die Einrichtung eines eigenen Doktoratsstudiums für AbsolventInnen von Lehramtsstudien. Wesentliche Meilensteine im Bereich Fachdidaktik sind die in Ent- stehung befindliche überfakultäre Doktoratsschule Fachdidaktik sowie ein Habilitationsforum im Bereich Fachdidaktik.
Lehre und Studium. 1.2.1 Anzahl der Studienanfänger (1. Fachsemester) In den Staatsexamen-Studiengängen Human- und Zahnmedizin, dem Modellstudiengang Humanmedizin sowie dem Bachelor-Studiengang Hebammenkunde verpflichtet sich die MFD im Zielvereinbarungszeitraum die nachfolgenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapazitäten für immatrikulierte Studienanfänger vorzuhalten: Jahr Anzahl der Studienanfänger Humanmedizin Modell- studiengang Chemnitz Anzahl der Studienanfänger Zahnmedizin Studiengang Hebammen- kunde Gesamt 2021 225 50 56 25 356 2022 225 50 56 25 356 2023 225 50 56 25 356 2024 225 50 56 25 356