Sub-Auftragsverarbeitung 5. Sub-Processing Musterklauseln

Sub-Auftragsverarbeitung 5. Sub-Processing. 5.1 Der Kunde erteilt der Rosenberger Telematics hiermit die ge- nerelle Genehmigung, zur gänzlichen oder teilweisen Durch- führung der Auftragsverarbeitung auf Dritte (im Folgenden als „Sub-Auftragsverarbeiter“ bezeichnet) zurückzugreifen. Xx- xxxxxxxxx Telematics verpflichtet sich jedoch, den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuzie- hung oder die Ersetzung anderer Sub-Auftragsverarbeiter zu informieren. Der Kunde hat binnen vier Wochen ab Einlangen dieser Information die Möglichkeit, einen begründeten Ein- spruch zu erheben und die Hinzuziehung des Sub-Auftragsver- arbeiter zu untersagen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keinen begründeten Einspruch, so gilt die Hinzuziehung als ge- nehmigt. Erhebt der Kunde binnen vorgenannter Frist einen begründeten Einspruch, und lässt sich binnen einer Frist von 30 Tagen ab dem Einlangen dieses begründeten Einspruches zwischen Rosenberger Telematics und dem Kunden kein Ein- vernehmen im Hinblick auf den Einsatz des betreffenden Sub- Auftragsverarbeiters herstellen, so ist Xxxxxxxxxxx Telematics berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zum Zeit- punkt der beabsichtigten Hinzuziehung dieses zusätzlichen Sub-Auftragnehmers vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulö- sen. Rosenberger Telematics stellt dem Kunden eine aktuelle Auflistung der Sub-Auftragsverarbeiter im Internet unter [xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xxx-xx.xxx] zur Ver- fügung.