Internationale Datenübermittlungen Musterklauseln

Internationale Datenübermittlungen. (a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen. (b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind. (a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt. (b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen. (c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten: (1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat; (2) Pflicht zur Konsultation ...
Internationale Datenübermittlungen a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen. b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Internationale Datenübermittlungen. 7. International Data Transfers 7.1 Jede Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Ro- senberger Telematics an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage doku- mentierter Weisungen des Kunden oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem Rosenberger Telematics unterliegt, und muss mit Kapitel V DSGVO im Einklang stehen. 7.2 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen Rosenberger Telematics einen Sub-Auf- tragsverarbeiter gemäß Punkt 5 für die Durchführung bestimm- ter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Kunden) in An- spruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Über- mittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V DSGVO beinhalten, Rosenberger Telematics und der Sub-Auf- tragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V DSGVO sicher- stellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwen- den, die von der Europäischen Kommission gemäß Art 46 Abs 2 DSGVO erlassen wurden, sofern: ⎯ die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Stan- dardvertragsklauseln erfüllt sind; und ⎯ für den jeweiligen Drittstaat nicht ohnedies ein Angemes- senheitsbeschluss der Europäischen Kommission be- steht. Xxxxxxxxxxx Telematics weist auf das Bestehen eines Ange- messenheitsbeschlusses bzw. der geeigneten Garantien in der Auflistung der Sub-Auftragsverarbeiter unter [xxxxx://xxx.xx- xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xxx-xx.xxx] hin. 7.1 Any transfer of personal data by Xxxxxxxxxxx Telematics to a third country or an international organization shall be made ex- clusively on the basis of documented instructions from the cus- tomer or to comply with a specific provision under Union law or the law of a Member State to which Rosenberger Telematics is subject and shall comply with Chapter V GDPR. 7.2 The Customer explicitly agrees that in cases where Rosen- berger Telematics engages a Sub-Processor pursuant to Sec- tion 5 for the performance of certain processing activities (on behalf of the Customer) and these processing activities involve a transfer of personal data within the meaning of Chapter V GDPR, Rosenberger Telematics and the sub-processor may ensure compliance with Chapter V GDPR by using standard contractual clauses issued by the European Commission pur- suant to Art 46 para 2 GDPR, provided that:
Internationale Datenübermittlungen. (A) Die Parteien vereinbaren, dass sofern es sich bei der Übermittlung PERSONENBEZOGENER DATEN von Cepheid an den AUFTRAGNEHMER um eine EINGESCHRÄNKTE ÜBERMITTLUNG handelt, diese den geeigneten STANDARDVERTRAGSKLAUSELN laut Anhang 3 unterliegt. (B) Der AUFTRAGNEHMER darf an keiner anderen EINGESCHRÄNKTEN ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN mitwirken (oder einem beliebigen UNTER-AUFTRAGSVERARBEITER eine solche Mitwirkung gestatten) (sei es als Exporteur als auch als Importeur solcher PERSONENBEZOGENER DATEN) es sei denn: (i) es liegt die vorausgehende schriftliche Zustimmung von Cepheid vor, wobei Xxxxxxx ein AUFTRAGSVERARBEITER für einen Dritt- Verantwortlichen ist und die Anweisungen des Verantwortlichen eingehalten werden; und (ii) die EINGESCHRÄNKTE ÜBERMITTLUNG erfolgt in vollkommener Übereinstimmung mit dem GELTENDEN GESETZ sowie in Übereinstimmung mit den zwischen dem betroffenen Importeur und Exporteur der PERSONENBEZOGENEN DATEN vereinbarten STANDARDVERTRAGSKLAUSELN.
Internationale Datenübermittlungen. (a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen. (b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel
Internationale Datenübermittlungen. 13.1 Der Verantwortliche gibt personenbezogene Daten an den Auftragsverarbeiter nur unter Einhaltung der Vor- gaben des Kapitel V der DSGVO weiter. 13.2 Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverar- beiter an ein Drittland oder eine internationale Organi- sation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage doku- mentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem der Auf- tragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der DSGVO im Einklang stehen. 13.3 Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Ziff. 13 für die Durch- führung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auf- trag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung per- sonenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der DSGVO beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der DSGVO sicherstellen können, indem sie Standard- vertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 DSGVO erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Stan- dardvertragsklauseln erfüllt sind.
Internationale Datenübermittlungen. Bezüglich Klausel 7.8 b der Klauseln ist sich der Auf- tragsverarbeiter bewusst, dass Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verord- nung (EU) 2016/679 erlassen wurden, ein positives Er- gebnis einer vom Auftragsverarbeiter vorzunehmen- den Risikobewertung des Partners ist, der Daten im Drittland verarbeitet bzw. der aus dem Drittland Zugriff auf die Daten hat. Das Ergebnis und die wesentlichen zugrunde liegenden Erwägungen der Risikobewertung sind zu dokumentieren und auf Nachfrage dem Verant- wortlichen nachzuweisen/vorzulegen.
Internationale Datenübermittlungen. Persönliche Informationen und andere Informationen, die wir sammeln und verarbeiten, werden zwischen allen Ländern, in denen wir oder die DAZN-Group tätig sind, übertragen, gespeichert und verarbeitet. Dies beinhaltet die Übermittlung deiner persönlichen Informationen außerhalb Großbritanniens oder des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), zum Beispiel in die Vereinigten Staaten, Kanada und Japan. Zudem können einige der Dritten, an die wir deine persönlichen Informationen weitergeben außerhalb Großbritanniens oder des EWR tätig sein. In diesen Fällen werden wir Vereinbarungen treffen, die ein ähnliches Schutzniveau für deine persönlichen Informationen vorschreiben, wie wir es selbst anwenden. Unsere Vereinbarungen können Standardbedingungen enthalten, die von der EU zur Verfügung gestellt werden (EU-Modellklauseln), oder verlangen, dass die andere Partei staatlichen Standards unterliegt, die ein ausreichendes Schutzniveau gewährleisten.
Internationale Datenübermittlungen. Vorbehaltlich geeigneter Garantien gemäß Artikel 46 der DSGVO (siehe Ziff. 11.4) darf Bitrix24 personenbezogene Daten des Kunden in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der Russischen Föderation verarbeiten.
Internationale Datenübermittlungen a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der DSGVO in Einklang stehen. b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese