Subventionsvertrag Musterklauseln
Subventionsvertrag. Der Subventionsvertrag wurde am 20. Oktober 1994 zwischen den Gesellschaftern Land NÖ und Wirtschaftskammer NÖ einerseits und der Gesellschaft andererseits abgeschlossen. Er regelt die Finanzierung der Aktivitäten der Gesellschaft gemäß ihrem Unternehmensgegen- stand. Es wurde vereinbart, dass Aktivitäten der Gesellschaft gemäß Pkt. II Abs. 1 lit.a des Gesell- schaftsvertrages (Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft des Landes NÖ im In- und Ausland) durch Subventionen und Gesell- schafterbeiträge nach diesem Vertrag finanziert werden. Der Finanzierungsbedarf ist durch die getrennte Erfassung der diesen Aktivitäten zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen zu ermitteln. Die Verwirklichung der anderen in Pkt. II Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ge- nannten Aktivitäten setzt eine gesondert festzulegende Finanzierung voraus, sofern die Ge- sellschaft diese Aktivitäten nicht aus Gewinnen oder auf andere Art selbst finanzieren kann. Das Land NÖ verpflichtete sich, die folgenden Subventionsleistungen, die jeweils durch die zuständigen Landesgremien neu zu beschließen sind, zu erbringen:
1) Barsubvention: Als Barsubvention wird ein Geldbetrag von jährlich S 24.040.000,00, anweisbar in vier Jahresraten und wertmäßige Anpassung an die Änderung des Geldwertes in jedem Jahr unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex 1986, gewährt. Basis ist die für den Jänner 1994 verlautbarte Indexzahl.
2) Sachsubvention: Das Land NÖ stellt der Gesellschaft subventionsweise die vom Fachbereich Tourismus- werbung der Fremdenverkehrsabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung genutzten Räumlichkeiten in ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇, samt Inventar, insbesondere Büroeinrich- tung und EDV-Anlage, zur Verfügung. Der Wert der Nutzung der Räumlichkeiten wurde mit S 180,00 pro m² für Büroräume und mit S 90,00 pro m² für Magazinräume festgesetzt. Dieser Wert ist entsprechend der Änderung der Mietpreise für vergleichbare Büro- und Geschäftsräumlichkeiten im ersten Wiener Gemeindebezirk anzupassen. Sofern die Ge- sellschaft die angeführten Räumlichkeiten nicht mehr benützen sollte, wird das Land NÖ eine dem jeweiligen angepassten Gesamtnutzungswert der vorangeführten Räumlichkeiten gleichwertige Barsubvention leisten. Die Wirtschaftskammer NÖ verpflichtete sich, jährlich eine Barsubvention in der Höhe von S 2.000.000,00 zu gewähren. Sie ist wie die Barsubvention des Landes NÖ wertgesichert. In seiner Stellung als Hauptgesellschafter verpflichtete ...
