Vermögenslage und Bilanzvergleich Musterklauseln

Vermögenslage und Bilanzvergleich. Um die Vermögenslage der NÖVOG darstellen zu können und zum Zwecke des Bilanzver- gleiches wurden die Bilanzen der geprüften Geschäftsjahre 1993 bis 1997 in der nachfolgen- den Aufstellung gegenübergestellt. AKTIVA 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 in S 1.000,-- Anlagevermögen 124 0 2.103 0 1.812 4.500 1.695 5.000 1.470 0.000 Xxxxxxxxxxx Finanzanlagen Vorräte 0 0 0 577 504 Forderungen u.sonstige Vermögens- gegenstände Forderungen S-Bus Wiesel 0 0 0 1.249 3.251 Sonstige Forderungen 95 201 353 1.783 1.795 Darlehen 0 0 0 76.503 108.901 Kassa und Bankguthaben 909 4.300 763 9.136 30.982 Rechnungsabgrenzungsposten: Aktive Rechnungsabgrenzung 0 7 11 7.035 8.961 PASSIVA 31.12.1993 31.12.1994 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 in S 1.000,-- Stammkapital 500 500 5.000 5.000 5.000 Kapitalrücklagen 240 4.561 802 91.664 146.219 Gewinnrücklagen 0 0 0 0 41 Unversteuerte Rücklagen (IFB) 41 388 387 387 347 Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten. aus Liefer- ungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten 25 298 22 58 933 171 45 1.008 197 997 4.635 295 38 9.100 301 Das Anlagevermögen – bestehend aus dem Sachanlage- und dem Finanzanlagevermögen – erreichte in den geprüften Geschäftsjahren entsprechend dem Unternehmensgegenstand nur einen kleinen Anteil am Gesamtvermögen der NÖVOG. In den Jahren 1996 und 1997 entfie- len lediglich rund 7 % bzw. 4 % des Vermögens auf das Anlagevermögen. Das Sachanlagevermögen setzte sich zum überwiegenden Teil aus Investitionen zum Ausbau, zur Ausgestaltung und zur Einrichtung der angemieteten Büroräumlichkeiten zusammen. Diese Investitionen wurden überwiegend im Geschäftsjahr 1994 getätigt, der Anschaffungs- wert belief sich bis zum Jahre 1997 auf rund 2,64 Mio S. Im Geschäftsjahr 1996 wurden darüber hinaus Haltestelleneinrichtungen für den Betrieb des Wiesel-Busses angeschafft, die einen Anschaffungswert in Höhe von 0,23 Mio S erreichten. Die Finanzanlagen in Höhe von 5,25 Mio S setzten sich aus Wertpapieren des Anlagevermö- gens in Höhe von 5 Mio S und einer Beteiligung an der NÖ Schneebergbahn GesmbH in Höhe von 0,25 Mio S zusammen. Die NÖVOG ist mit 50 % am Stammkapital dieser Gesell- schaft in Höhe von S 500.000,-- beteiligt, welches bei Gründung voll einbezahlt wurde. Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen 5,5 % Pfandbriefe im Wert von 4,50 Mio S (Ankauf 1995) und 3,875 % Pfandbriefe im Wert von 0,50 Mio S (Ankauf 1996) der NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG. Das Umlaufvermögen der NÖVOG erfuhr insbeso...
Vermögenslage und Bilanzvergleich. Um die Vermögenslage der Gesellschaft darstellen zu können und zum Zwecke des Bilanz- vergleiches wurden die Bilanzen der geprüften Geschäftsjahre 1995 bis 1998 in der nachfol- genden Aufstellung gegenübergestellt. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Rechte, Lizenzen 57.672,00 473.860,00 398.882,00 329.914,00

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.