Summendifferenzdeckung Musterklauseln

Summendifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit die Ersatzleistung für einen nach den Bestimmungen dieser Versicherung versicherten Versicherungsfall die Höhe der Versicherungssumme der anderweitig bestehenden Versicherung überschreitet, und zwar für den darüberhinausgehenden Teil des Schadens bis zur Höhe der entsprechenden Entschädigungsgrenze bzw. Versicherungssumme dieses Versiche- rungsvertrags (Summendifferenzdeckung). Die Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag beschrän- ken sich auf den endgültigen Schaden nach Abzug von Regressleistungen oder sonstigen Leistungen Dritter.
Summendifferenzdeckung. Versichert ist die Differenz zwischen den Versicherungssummen/Deckungssummen und Ersatzleistungen dieses Vertrages und den Versicherungssummen/Deckungssummen und Ersatzleistungen des beim Vorversicherer bestehenden Grundvertrages. Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit die Ersatzleistung für ein versichertes Schadenereignis die Versicherungssummen des Grundvertrages überschreitet, und zwar für den darüberhinausgehenden Teil des Schadens bis zur Höhe der Versicherungssumme/Deckungssumme dieses Vertrages.
Summendifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit die Ersatzleistung für einen nach den Best- immungen dieser Versicherung versicherten Versicherungsfall die Höhe der Versicherungs- summe der anderweitig bestehenden Versicherung überschreitet, und zwar für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens bis zur Höhe der entsprechenden Entschädigungs- grenze bzw. Versicherungssumme dieses Versicherungsvertrages (Summendifferenzde- ckung). Als Höchstersatzleistung für jeden Einzelschaden stehen insgesamt nur die Versicherungs- summen dieses Vertrages zur Verfügung. Die Versicherungssummen beim Vorversicherer werden insoweit nur aufgefüllt, Ersatzleistungen aus dem Vorvertrag werden angerechnet (Klarstellender Hinweis: Versicherungssummen des Vorvertrages und dieses Vertrages wer- den nicht addiert). Die Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag beschränken sich auf den endgültigen Schaden nach Abzug von Regressleistungen oder sonstigen Leistungen Dritter.
Summendifferenzdeckung. Interlloyd gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Ver- sicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.
Summendifferenzdeckung. Die HEB gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Versicherungs- summe hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versiche- rungssumme erforderlich ist.
Summendifferenzdeckung. Die Haftpflichtkasse gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Ver- sicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.
Summendifferenzdeckung. Auf die Versicherungssummen dieses Vertrages werden die Versicherungssummen bzw. die restlichen Versicherungssummen der Grundversicherung angerechnet. Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein nach den Bestimmungen dieser Versicherung versicherter Versicherungsfall gegeben ist und die Höhe der Haftpflichtansprüche über die Versicherungssummen einer anderweitig bestehenden Haftpflichtversicherung hinausgeht und zwar für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens.