Versicherungsumfang Musterklauseln

Versicherungsumfang. Für den Umfang der Leistung des Versicherers ist die im Versicherungsschein oder Nachtrag angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall.
Versicherungsumfang. Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz gegen in der Vergangenheit vorgekommene Verstöße, welche dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen oder seinen Gesellschaftern/ Mitinhabern bis zum Abschluss der Rückwärtsversicherung nicht bekannt geworden sind. Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Anfangs- und Endpunkt zu bezeichnen.
Versicherungsumfang a) Neubauwert Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an (siehe § 10.2 b)). Wenn sich durch bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrundeliegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und / oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb der Versicherungsperiode werterhöhend verändert, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
Versicherungsumfang. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die die versicherten Personen erleiden:
Versicherungsumfang. Wir erbringen organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl, wenn Sie als Karteninhaber oder eine andere versicherte Person mit ihrem Fahrzeug im europäischen Ausland unterwegs sind. Einzelheiten zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen.
Versicherungsumfang. Wir erbringen organisatorische und/oder finanzielle Hilfe bei Krankheit, Unfall, Tod oder in einer sonstigen Notlage, die Ihnen als Karteninhaber oder einer anderen versicherten Person auf einer Auslandsreise zustößt. Einzelheiten zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den Vertragsgrundlagen.
Versicherungsumfang. 39.2.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die auf Planung, Errichtung und Betrieb (siehe auch Ziffer III. 1.17) von Flächengeothermieanlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) zurückzuführen sind.
Versicherungsumfang. 4.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen von be- rechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der Versiche- rungsnehmer oder die mitversicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschä- digung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen ohne Zustimmung des Versicherers ab- gegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer oder die mit- versicherten Personen binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Versicherungsumfang. Der Versicherer leistet Entschädigung:
Versicherungsumfang. Das Pflegetagegeld kann für die Leistungsarten ambulante und vollstationäre Pflege mit jeweils einem Tagessatz ver- einbart werden. Der Tagessatz ist in vollen Eurobeträgen zu vereinbaren. Ein vereinbarter Tagessatz muss mindestens 10,– Euro betragen. Der Tagessatz für die Leistungsart ambulante Pflege darf nicht höher sein als der Tagessatz für die Leis- tungsart vollstationäre Pflege. Wird für die Leistungsart ambulante Pflege kein Pflegetagegeld vereinbart, ist für diese Leistungsart der Tagessatz mit 0,– Euro anzugeben. Die Höhe der vereinbarten Tagessätze für die Leistungsar- ten ambulante und vollstationäre Pflege ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem ersten Schrägstrich bezeichnet den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art ambulante Pflege in Euro; die Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich den vereinbarten Tagessatz für die Leistungs- art vollstationäre Pflege in Euro.