Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt das im Versicherungsschein beschriebene Risiko. Wesentliche gefahr- erhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Risikos sind dem Versicherer zum Zweck der Überprüfung der Beitragsberechnung und/oder der Bedingungen anzuzeigen. Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durch- geführt werden. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus – der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen); – der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z. B. bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters; – der Erstellung von Gutachten.
Risikobeschreibung. In Ergänzung zu den AVB, den Besonderen Bedingungen zur Haushaltsversicherung und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung versichern wir auch die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus privater Haltung von Hunden. Die Versicherungssumme für diesen Zusatzschutz, gilt im Rahmen der in Ziffer 7 (BB-Haftpflicht-Comfort) genannten Entschädigungsgrenzen und der Pauschalversicherungssumme. Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Risikobeschreibung. Wir versichern die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen aus privater Haltung von Xxxxxx. Der Umfang der Versicherung ergibt sich aus den Allgemeingen Versicherungsbedingungen (AVB), Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB) und den nachstehenden Besonderen Bedingungen zur Getsafe Hundehaftpflicht (BB-HHV). Nicht versichert sind Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt die im Versicherungsschein beschriebene Tätigkeit. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Behandlungen, soweit diese in der Tierheilkunde anerkannt und entsprechend der beruflichen Qualifikation zulässig sind. Wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen des Risikos sind dem Versicherer zum Zweck der Überprüfung der Beitragsberechnung und/oder der Bedingungen anzuzeigen. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus – der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen); – der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (bei Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vertreters; – der Erstellung von Gutachten.
Risikobeschreibung. Sofern die vorgedruckten Angaben nicht zutreffen, sind die jeweiligen Risikomerkmale entsprechend den untenstehenden Vorgaben handschriftlich in die hierfür vorgesehenen Xxxxxx einzutragen. Es ist anzugeben ob es sich um eine dauernd bewohnte Hauptwohnung oder Zweit-/Ferienwohnung handelt.
Risikobeschreibung. 1 Gegenstand der Versicherung § 2 Mitversicherte Tätigkeiten § 3 Mitversicherte Haftpflicht
Risikobeschreibung. 1. Versichert ist die freiberufliche gutachterliche Beurtei- lung bestehender Verhältnisse, einschließlich der Tätigkeit als Gerichts- und Schiedsgutachter. Zur gutachterlichen Beurteilung bestehender Verhältnisse gehören z.B. Bewertungen, Beschaffenheits- und Eigen- schaftsuntersuchungen, Schadensermittlungen, gutach- terliche Stellungnahmen zu behaupteten Mängeln und Fehlern.
2. Mitversichert sind Empfehlungen und Beratungen, die seitens des Versicherungsnehmers aufgrund eines/einer von ihm erstatteten Gutachtens/Begutachtung erfolgen. Planungen ohne gutachterliche Feststellungen sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
3. Innerhalb des Teilbereichs Landwirtschaft gilt die Be- wertung von bebauten und unbebauten Grundstücken entsprechend des DHIK-Katalogs 1410 (Stand April 2017) als mitversichert. Nicht versichert ist die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken entsprechend des DIHK-Katalogs 1400 (Stand April 2017)
Risikobeschreibung. Die Gewässerschadenversicherung im Umfange der Zu- satzbedingungen bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts.
Risikobeschreibung. 1 Gegenstand der Versicherung
Risikobeschreibung. Als Risikobeschreibung gilt die im Versicherungsschein beschriebene ärztliche Tätigkeit.
1.2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Behandlungen, soweit diese in der Heilkunde anerkannt sind, der Qualifikation des Arztes und seiner medizinischen Fachrichtung entsprechen und/oder im Teil III „Risikobegrenzungen“ unter Ziffer 3 „Nicht versicherte Risiken“ keine entsprechenden Einschränkungen aufgeführt sind. Darüber hinaus gelten weitere Vereinbarungen für
1.2.1.1 ambulant tätige Ärzte Es sind folgende, zum Teil operative Eingriffe mitversichert: – das Abnehmen von Blut zu Untersuchungszwecken, – das Setzen von Spritzen als Therapie, – Warzenentfernung, – Entfernung von Fuß- und Fingernägeln, – Wundversorgung, – Abszessbehandlung, – Abstriche (Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberflächen zur Diagnostik).
1.2.1.2 ambulant-operativ tätige Ärzte/Zahnärzte Über die ambulante Tätigkeit nach Ziffer 1.2.1.1 hinaus gehend ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert aus ambulant durchgeführten operativen Eingriffen als diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen mittels – konventioneller schnittchirurgischer Verfahren oder – minimal-invasiver Techniken, wie z. B. mit Hilfe von Endoskopen, Kathetern oder Lasern, bei denen die Patienten sowohl die Nacht vor, als auch die Nacht nach der Operation außerhalb der Praxis verbringen, in welcher der Eingriff vorgenommen wurde.
1.2.1.3 stationär tätige Ärzte/Zahnärzte in freier Praxis Für stationär tätige Ärzte/Zahnärzte in freier Praxis ist ergänzend zu den Ziffern 1.2.1.1 und 1.2.1.2 die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert aus – Behandlungen, bei denen die Patienten die Nacht vor oder nach der Behandlung in dem Kranken- haus, der Klinik oder der Praxis verbringen, in welcher die Behandlung vorgenommen wurde; – der Konsiliartätigkeit als zur Behandlung von stationär aufgenommenen Patienten hinzugezogener Arzt; – der Unterhaltung von bis zu vier Belegbetten. Weitere Belegbetten sind nur nach besonderer Vereinbarung mitversichert; bei Veränderung der Anzahl wird auf Ziffer 1.2.2 hingewiesen.