Support- und Maintenancevergütung. (1) Die Vergütung für die Support- und Maintenanceleistungen ist im Angebot fest- gelegt und ergibt sich aufgrund der dem Kunden erteilten Lizenzen.
(2) Beim späteren Erwerb einzelner weiterer Module oder sonstiger Lizenzerweiterungen werden diese ab Bereitstellung automatisch in den bestehenden Vertrag für Support- und Maintenance aufgenommen.
(3) Die Support- und Maintenancevergütung fällt ab Beauftragung der Vertragssoftware, bzw. einzelner zusätzlicher Teile an.
Support- und Maintenancevergütung. (1) Die Vergütung für die Support- und Maintenance-Leis- tungen ist im Angebot festgelegt und ergibt sich auf- grund der dem Kunden erteilten Lizenzen.
(2) Beim späteren Erwerb einzelner weiterer Module oder sonstiger Lizenzerweiterungen werden diese ab Bereit- stellung automatisch in den bestehenden Vertrag für Sup- port- und Maintenance aufgenommen.
(3) Die Support- und Maintenancevergütung fällt ab Bereit- stellung der Vertragssoftware, bzw. einzelner zusätzlicher Teile an.