Gewährleistung Vertragssoftware Musterklauseln

Gewährleistung Vertragssoftware. (1) Mängel der Vertragssoftware werden vom Anbieter nach schriftlicher Mitteilung durch den Kunden innerhalb an- gemessener Frist behoben. Dies geschieht nach Xxxx des Anbieters entweder durch Lieferung eines Updates oder einer zumutbaren Handlungsanweisung. Die Gewährleis- tungsfrist beim Softwarekauf ist ein (1) Jahr ab Lieferung der Vertragssoftware. Die Lieferung eines Updates setzt keine neue Gewährleistungsfrist in Gang.