Korruption und Bestechung. (a) Der VERTRAGSNEHMER sichert in Zusammenhang mit diesem VERTRAG und den damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu, dass: (i) er von den geltenden ANTIKORRUPTIONSGESETZEN Kenntnis hat und diese Gesetze einhalten wird; (ii) die VERTRAGSNEHMERGRUPPE keine Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder anderweitigen Vorteile gewährt, angeboten, genehmigt oder akzeptiert hat und dies zukünftig auch nicht tun wird, und zwar weder direkt noch durch eine andere PERSON, wenn dies für die Verwendung durch oder zum Vorteil eines AMTSTRÄGERS oder einer anderen PERSON gedacht wäre und wenn diese Zahlung, dieses Geschenk, dieses Versprechen oder dieser anderweitige Vorteil: (A) eine Schmiergeldzahlung darstellen würde; oder
Korruption und Bestechung. (a) Der VERTRAGSNEHMER sichert in Zusammenhang mit diesem VERTRAG und den damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu, dass: (i) er von den geltenden
Korruption und Bestechung. Der Lieferant/Dienstleister toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Insbesondere bietet er Beschäftigten der MMG keinerlei Zuwendungen oder Vorteile an, um deren persönliches Verhalten oder Entscheidungsfindung im Zuge der Geschäftsbeziehung zu beeinflussen. Darüber hinaus hat der Lieferant/Dienstleister der Bestechlichkeit eigener Mitarbeiter durch entsprechende Maßnahmen vorzubeugen.
Korruption und Bestechung a. Umsetzung einer schriftlich vorliegenden Anti-Korruptions- und Anti- Bestechungs-Policy (Vorlage verfügbar).
b. Keine sichtbaren Beweise oder Rückmeldungen über Korruption und Bestechung.
Korruption und Bestechung. Jede Form von Korruption oder Bestechung ist zu unterlassen, die aktive Bestechung ebenso wie die passive Bestechung.