Common use of Systemisches Risiko Clause in Contracts

Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzieren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements abgeschlossen wer- den. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen können, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werden, weil be- stimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- gen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden Teilfonds lauten.

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Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten getätigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich erheblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzieren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteilsklassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen können, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werden, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen beeinträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds Teilfonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalanlagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden Teilfonds lauten.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de, dl.avl-investmentfonds.de

Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass so dass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirkenauswir- ken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen de- nen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte Absicherungsge- schäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen Wechselkursschwankun- gen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte Absicherungsge- schäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzierenreduzie- ren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend Absicherungsge- schäfte entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements Fremdwährungsengage- ments abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteils- klassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen könnenkön- nen, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss Ab- schluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen die- ser Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen vorge- nannten Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werdenwer- den, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber Rechnungslegungs- vorschriften gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen Anla- gen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalan- lagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen Basiswäh- rung steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse Klasse von An- teilen kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden entsprechenden Teilfonds lauten.

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Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten getätigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich erheblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzieren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch durc h ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteilsklassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen können, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werden, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen beeinträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds Teilfonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalanlagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden Teilfonds lauten.

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Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten getätigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher könnendaher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich erheblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzieren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteilsklassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen können, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werden, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen beeinträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds Teilfonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalanlagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden Teilfonds lauten.

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Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass so dass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten getätigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte zu vermindern. In dem Maße, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich erheblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzieren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteilsklassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen können, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werden, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen beeinträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds Teilfonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalanlagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse Klasse von Anteilen kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden entsprechenden Teilfonds lauten.

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Systemisches Risiko. Ein Kreditrisiko kann durch einen Zahlungsausfall einer von mehreren großen grossen Institutionen entstehen, die in der Erfüllung ihrer Liquiditäts- oder Betriebsanforderungen voneinander abhängig sind, sodass so dass der Ausfall einer Institution eine Reihe von Ausfällen der anderen Institutionen nach sich ziehen würde. Dies wird mitunter als „systemisches Risiko“ bezeichnet und kann sich negativ auf Finanzmittler auswirkenauswir- ken, z. B. Abrechnungsstellen, Clearinghäuser, Banken, Wertpapierunternehmen und Börsen, mit denen de- nen die Teilfonds täglich interagieren. Schwankungen von Zinssätzen können sowohl die Rendite, die aus den Anlagen eines Teilfonds erzielt wird, als auch den Marktwert solcher Anlagen und die Höhe der entsprechenden Gewinne oder Verluste aus solchen Anlagen erheblich beeinflussen. Schwankungen der Devisenkurse können zur Folge haben, dass der Wert der von Anteilinhabern getä- tigten Anlagen fällt oder steigt. Die Teilfonds können Wechselkurs- und/oder Zinsrisiken ausgesetzt sein. Der Anlageverwalter kann versuchen, die Risiken der Anteilsklassen durch Absicherungsgeschäfte Absicherungsge- schäfte zu vermindern. In dem MaßeMasse, in dem diese Deckungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil der anvisierten Anlageposition abgeschlossen werden, werden die jeweiligen Anteilinhaber die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste realisieren. Die Teilfonds können Vermögenswerte halten, die auf andere Währungen als die Basiswährung des je- weiligen jeweiligen Teilfonds lauten, und sie können daher einem Währungsrisiko und Wechselkursschwankungen Wechselkursschwankun- gen ausgesetzt sein, die sich auf die Performance auswirken können. Wenn die Anteile einer Anteilsklasse eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des Teilfonds gezeichnet und zurückgenommen werden können, könnte eine Wechselkursschwankung den Wert einer Anlage eines Anteilinhabers unabhängig von der Performance erhöhen oder reduzieren und somit die Performance dieser Anteilsklasse in der Währung der entsprechenden Anteilsklasse er- heblich beeinflussen. Der Anlageverwalter kann versuchen, diese Risiken durch Absicherungsgeschäfte Absicherungsge- schäfte wie z. B. Treasury Locks, Terminkontrakte, Futures-Kontrakte und Währungsswaps zu reduzierenreduzie- ren. Die Kosten und damit verbundenen Verbindlichkeiten und/oder Vorteile der Währungsabsicherung gehen in den Nettoinventarwert pro Anteil ein. Es ist eventuell nicht praktikabel, diese Absicherungsgeschäfte ent- sprechend Absicherungsge- schäfte entsprechend anzupassen, um den Änderungen des Fremdwährungsengagements zwischen zwei Rolldaten Rechnung zu tragen, und in diesem Fall haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse sämtliche Verluste zu tragen, die durch ungünstige Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Basiswährung des Teilfonds verursacht werden. Darüber hinaus haben die Anteilinhaber dieser Anteilsklasse die daraus entstehenden Gewinne oder Verluste zu tragen, sofern diese Absicherungsge- schäfte Absicherungsgeschäfte unzureichend sind oder nur für einen Teil des Fremdwährungsengagements Fremdwährungsengage- ments abgeschlossen wer- denwerden. Es kann nicht zugesichert werden, dass das gesamte Währungsrisiko ausgeschaltet werden kann. Es sei weiterhin auf das Risiko hingewiesen, dass in Bezug auf die verschiedenen Währungsanteilsklas- sen Währungsanteils- klassen innerhalb eines Teilfonds Währungstransaktionen für eine Anteilsklasse in extremen Fällen den Net- toinventarwert Nettoinventarwert der übrigen Anteilsklassen innerhalb des betreffenden Teilfonds beeinträchtigen könnenkön- nen, weil die einzelnen Anteilsklassen keine rechtlich unabhängigen Portfolios darstellen. Über den Abschluss Ab- schluss der vorgenannten Absicherungsgeschäfte wird ein Teilfonds der Bonität des Kontrahenten dieser Trans- aktionen die- ser Transaktionen ausgesetzt. Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines Kontrahenten könnte sich die Auf- lösung Auflösung der Position durch den Teilfonds verzögern und ihm könnten bei der Durchsetzung seiner Rechte Gebühren und Kosten entstehen. Es besteht außerdem ausserdem die Möglichkeit, dass die vorgenannten Verein- barungen vorge- nannten Vereinbarungen und Derivattechniken z. B. aufgrund eines Kurses oder deshalb beendet werdenwer- den, weil be- stimmte bestimmte Mechanismen illegal werden, oder weil sich die Steuer- oder Rechnungslegungsvorschriften ge- genüber Rechnungslegungs- vorschriften gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ändern. Den Anlegern sollte außerdem ausserdem bewusst sein, dass Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilsklasse und der Referenzwährung der Anleger den Wert einer Anlage in einem Teilfonds be- einträchtigen können. Sofern sie nicht abgesichert sind, schwankt der Wert der direkten und indirekten Positionen eines Teil- fonds in Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des Teilfonds lauten, mit den Wech- selkursen Wechselkursen der Referenzwährung des Teilfonds sowie mit den Kursschwankungen der Anlagen in den verschiedenen lokalen Märkten und Währungen. In diesen Fällen führt eine Erhöhung des Xxxxx der Basiswährung eines Teilfonds im Vergleich zu den anderen Währungen, in denen der jeweilige Teilfonds Anlagen tätigt, zu einer Verringerung der Auswirkungen eines Anstiegs und zu einer Erhöhung der Aus- wirkungen Auswirkungen eines Kursrückgangs bei den Finanzinstrumenten des jeweiligen Teilfonds in ihren lokalen Märkten, was zu einem Verlust für den jeweiligen Teilfonds führen kann. Im Gegensatz dazu hat ein Rückgang des Wertes der Basiswährung eines Teilfonds die umgekehrte Wirkung auf die Anlagen Anla- gen eines Teilfonds in einer anderen Währung als der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds. Der Nettoinventarwert jedes Teilfonds wird in seiner Basiswährung berechnet, während die Kapitalanla- genKapitalan- lagen, die für Rechnung eines solchen Teilfonds gehalten werden, in anderen Währungen erworben wer- den werden können. Der Wert der Kapitalanlagen jedes solchen Teilfonds, die auf eine andere Währung lauten, kann je nach Wechselkursschwankungen der betreffenden Währung gegenüber der Basiswährung stei- gen Basiswäh- rung steigen oder fallen. Nachteilige Änderungen von Wechselkursen können eine Verringerung der Erträge und einen Kapitalverlust zur Folge haben. Es könnte nicht immer möglich oder praktikabel sein, das entste- hende entstehende Währungsrisiko unter allen Umständen erfolgreich abzusichern. Eine Anteilsklasse Klasse von An- teilen kann auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden entsprechenden Teilfonds lauten.

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