Tarifprämien Musterklauseln
Tarifprämien. Die aus den Versicherungssummen gemäß Ziff. 7.2 sich ergebenden erhöhten Prämien dürfen die im Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifprämien nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich die neuen Tarifprämien auf eine unveränderte Gruppe versicherbarer Risiken beziehen.
