Besonderes Kündigungsrecht a) Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten die Weiteren Elementargefahren (siehe § 4 Nr. 1 e) in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Besonderes Kündigungsrecht a) Versicherungsnehmer und Versicherer können die Gefahr Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung (siehe § 4 Nr. 1 f) jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird 1 Monat nach Zugang wirksam.
Besonderes Kündigungsrecht. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die vorstehende Vereinbarung in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versiche- rungsjahrs wirksam wird. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Feuerversicherung (siehe Nr. 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Besonderes Kündigungsrecht. Die Gefahrengruppe Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (Teil B, Ziffer 3.9) oder die Gefahr Terrorakte (Teil B, Ziffer 3.17) kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Besonderes Kündigungsrecht. 17.1 Versicherungsnehmer und Versicherer können die Gefahren Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik oder Aus- sperrung Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen unbenannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Besonderes Kündigungsrecht. Allgemeines
Besonderes Kündigungsrecht. 8.1 Gegenständliche Zusatzversicherung kann von beiden Vertragspartnern zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
Besonderes Kündigungsrecht a) Versicherungsnehmer und Versicherer können die Gefahr Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Besonderes Kündigungsrecht. Die Versicherung der Gefahrengruppe "Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik/Aussperrung" kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Besonderes Kündigungsrecht. Die versicherte Gefahrengruppe kann jederzeit gekündigt werden. Die Kün- digung wird 1 Woche nach Zugang wirksam.