Sonstige Sachen Musterklauseln

Sonstige Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Versicherungswert
Sonstige Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherungswert von Mustern, Anschauungsmodellen, Prototypen und Ausstellungsstücken, von ohne Kaufoption geleasten Sachen oder geleasten Sachen, bei denen die Kaufoption bei Schadeneintritt abgelaufen war sowie für alle sonstigen in Ziff. 6.1 bis 6.4 nicht genannten beweglichen Sachen entweder der Zeitwert gemäß Ziff. 6.1 (2) oder unter den dort genannten Voraussetzungen der gemeine Wert gemäß Ziff. 6.1 (3). Auf den Teil der Entschädigung für diese Sachen, der den gemeinen Wert übersteigt, erwirbt der Versicherungsnehmer einen Anspruch nur, soweit eine Wiederherstellung / Wiederbeschaffung erfolgt und diese notwendig ist.
Sonstige Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Versicherungswert entweder der Zeitwert gemäß Ziffer 15.1.2 oder unter den dort genann- ten Voraussetzungen der gemeine Wert gemäß Ziffer 15.1.3.
Sonstige Sachen. (1) Kraftfahrzeuge Hierzu gehören alle Kraftfahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge mit behördlicher Zulassung. Alle anderen Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger und sonstigen Fahrzeuge sowie Ersatzteile für alle Fahrzeuge gehören zu Pkt. B.
Sonstige Sachen. (1) Kraftfahrzeuge Hiezu gehören alle Kraftfahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge mit behördlicher Zulassung. Alle anderen Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- Anhänger und sonstigen Fahrzeuge sowie Ersatztei- le für alle Fahrzeuge gehören zu Pkt. B.
Sonstige Sachen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist Ver- sicherungswert für alle sonstigen in Abschnitt A, Ziffer 17.1 bis Ziffer 17.4 nicht genannten beweglichen Sa- chen entweder der Zeitwert gemäß Abschnitt A, Ziffer 17.2 b) oder unter den dort genannten Voraussetzun- gen der gemeine Wert gemäß Ziffer 17.2 c).
Sonstige Sachen a) Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherungswert
Sonstige Sachen 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.