Gebäudeversicherung Musterklauseln

Gebäudeversicherung. 1 Versicherte Sachen, Daten und Programme § 2 Miet- und Pachtausfall § 3 Versicherte und nicht versicherte Kosten § 4 Versicherte Gefahren und Schäden, generelle Ausschlüsse § 5 Feuer § 6 Leitungswasser § 7 Sturm, Hagel § 8 Weitere Elementargefahren § 9 Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung (EC a) § 10 Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen (EC b) § 11 Glasbruch § 12 Ergänzende Gefahren für Schäden an Technischen Gebäudebestandteilen § 13 Versicherungsort § 14 Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften § 15 Versicherungswert; Versicherungssumme § 16 Beitrag in der gleitenden Neuwertversicherung und dessen Anpassung § 17 Umfang der Entschädigung § 18 Teileigentümergemeinschaft § 19 Veräußerung der versicherten Sachen § 20 Grundpfandrechtsgläubiger
Gebäudeversicherung. Die Unterlagen für die Gebäudeversicherung sollen bei der örtlichen Verwaltung in Freiburg-Opfingen geführt werden, solange das Grundbuch für Opfingen dort geführt wird.
Gebäudeversicherung. 12. Führung des Standesamtsbezirks in Freiburg-Opfingen und Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsgerichts
Gebäudeversicherung. Ersetzt werden im Schadenfall die Wiederherstellungskos- ten, höchstens jedoch die Versicherungssumme. Die bedin- gungsgemäß vorgesehene Neuwertentschädigung bei To- talschäden ist durch § 3 Bundeskleingartengesetz begrenzt. Danach wird maximal der Wert für eine Laube „einfacher Ausführung“ mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² er- setzt. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 25.000,- € für das Gebäude kann auf maximal 35.000,- € erhöht wer- den. Die Höherversicherung ist zu beantragen (Beitrag siehe Punkt 7). Bei Totalschaden wird unabhängig von der Wieder- herstellung der Betrag ersetzt, der sich nach den jeweils gülti- gen Richtlinien des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärt- ner e. V. für die Wertermittlung des Gartenhauses ergibt, ma- ximal die Versicherungssumme. Der Rest wird fällig, wenn die Wiederherstellung durchgeführt oder sichergestellt ist. Vor Zahlung der Restentschädigung sind die Wiederherstellungs- kosten zu belegen. Einhergehend mit der Wiederherstellung können jedoch angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden. Falls ein Wiederaufbau unterbleibt, entfällt die Leis- tung des Neuwertanteiles. Nach drei Jahren tritt Verjährung ein.
Gebäudeversicherung. 29 VSG / C 010401 / 14 Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen, transparentes Glasmosaik 29 VSG / C 030402 / 14 Berücksichtigung von behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte 29 VSG / C 030403 / 14 Mehrkosten durch Technologiefortschritt 29 VSG / C 030404 / 14 Bewachungskosten nach einem Versicherungsfall 29 VSG / C 030405 / 14 Rückreisekosten aus dem Urlaub . 29 VSG / C 040101 / 14 Unbenannte Gefahren 29 VSG / C 040152/ 14 Graffitischäden 31 VSG / C 040155/ 14 Wasser- und Gasverlust infolge Rohrbruchs (Medienverlust) 31 VSG / C 040156/ 14 Benzinklausel (Garagenklausel) 31 VSG / C 040157/ 14 Schilder 31 VSG / C 040201 / 14 Ausschluss von Terrorismusschäden ...................................................................................... 31 VSG / C 050001 / 14 Bestimmungswidriges Ausbrechen glühendflüssiger Schmelzmassen 31 VSG / C 050050 / 14 Entschädigungsgrenze zu Nutzfeuer und Wärme zur Bearbeitung 31 VSG / C 050201 / 14 Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität 32 VSG / C 060201 / 14 Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen auf dem Versicherungsort ohne Versorgung von versicherten Gebäuden 32 VSG / C 060202 / 14 Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen außerhalb des Versicherungsortes 32 VSG / C 060203 / 14 Ableitungsrohre außerhalb versicherter Gebäude 32 VSG / C 140102 / 14 Prüfung von elektrischen Anlagen. 32 VSG / C 140101 / 14 Elektrische Anlagen 32 VSG / C 140104 / 14 Betriebsstilllegung 32 VSG / C 140106 / 14 Brandschutzanlagen 33 VSG / C 140107 / 14 Überwachung von Anlagen zur Erzeugung von elektrischem Starkstrom 33 VSG / C 140203 / 14 Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften 33 VSG / C 140208 / 14 Revisionen/Inspektionen von Dampf-, Gas- und Wasserturbinenanlagen sowie von Elektromotoren mit Leistungen von mehr als 750 kW bzw. Drehmomenten von mehr als 10 Mnm 34 VSG / C 140209 / 14 Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften 34 VSG / C 140301 / 14 für Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften 34 VSG / C 160002 / 14 Wertzuschlag mit Einschluss von Bestandserhöhungen – Gebäude 34 VSG / C 160003 / 14 Wertzuschlag ohne Einschluss von Bestandserhöhungen – Gebäude 35 VSG / C 160004 / 14 Vorsorgeversicherung für Bestandserhöhungen – Gebäude 35 VSG / C 170356 / 14 Summenausgleich Gebäude 35 VSG / C 170358 / 14 Summenausgleich Gebäude/Inhalt 35 VSG / C 170401 / 14 Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung 36 VSG / C 990002 / 14 Grobe Fahrlässigkeit 36 VSG / C 990003 / 14 Bedingungsan...
Gebäudeversicherung. A. Versicherte Gefahren (soweit vereinbart) Entschädigungsgrenze
Gebäudeversicherung. Kein Risiko/Bedarf Absicherung ist unerwünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. Beratung ist gewünscht Kein Risiko/Bedarf All-Risk-Deckung gewünscht? Absicherung ist unerwünscht Elementarschadendeckung gewünscht? Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: ................................. Ablauf: ................................... SB: ................................. VSumme: ................................. Beratung ist gewünscht Kein Risiko/Bedarf All-Risk-Deckung gewünscht? Absicherung ist unerwünscht Elementarschadendeckung gewünscht? Beratung ist gewünscht Es besteht folgende Versicherung, welche unverändert durch den Makler zukünftig verwaltet werden soll: Versicherer: ................................. VSNR.: ................................... Prämie: ................................. Beginn: VSumme: ................................. ................................. Ablauf: ................................... SB: .................................
Gebäudeversicherung. Der Kunde verpflichtet sich, die Hausstation bei der kantonalen Gebäudeversicherung anzumelden. Bei einem durch die Gebäude- versicherung gedeckten Schadenfall an der Wärme- oder Kälte- anlage ist die Versicherungsleistung, auf erstes Verlangen der AEW hin, bei der Versicherung einzufordern und allfällige dies- bezügliche Entschädigungen sind an die AEW weiterzuleiten.
Gebäudeversicherung. Die Unterlagen für die Gebäudeversicherung sollen übergangsweise bei der örtli- chen Verwaltung in Freiburg-Kappel geführt werden, solange das Grundbuch für die Gemeinde Kappel dort geführt wird.