Taschenkontrolle Musterklauseln
Taschenkontrolle. Gäste der Veranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände bei Betreten und Verlassen der Veranstaltung stichprobenartig durchsucht werden. Soweit vorgesehen, sind Taschen, Kisten, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände vor dem Betreten der Veranstaltungsräume bei den dafür vorgesehenen Stellen (Garderoben etc.) abzugeben.
Taschenkontrolle. 10.1 Behördliche Richtlinien
