Durchführung Musterklauseln

Durchführung. Z 63. (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus.
Durchführung. Die Durchführung der Wartung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter von seinem jeweiligen Vorlieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird. Verwendete Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind entweder neu oder hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit neuen Teilen gegenüber gleichwertig.
Durchführung. Durch Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann für einen Zeitraum von zwölf zusammenhängenden Lohnabrechnungszeiträumen (zwölfmonatiger Ausgleichszeitraum) eine von der tariflichen Arbeitszeitverteilung abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage ohne Mehr- arbeitszuschlag vereinbart werden, wenn gleichzeitig ein Monatslohn nach Nummer 1.42 gezahlt wird. Aus dieser Betriebsvereinbarung bzw. der einzelvertraglichen Vereinbarung muss sich ergeben, in welcher Form und mit welcher Ankündigungsfrist die jeweilige werktägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Der Arbeitgeber kann innerhalb von zwölf Kalendermonaten 150 Arbeitsstunden vor- und 30 Arbeitsstunden nach- arbeiten lassen. Die Lage und die Verteilung dieser Arbeitsstunden im Ausgleichszeitraum ist im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer festzulegen.
Durchführung. Die Audits werden während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt und beeinträchtigen den Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers nicht auf unangemessene Weise. OT kündigt jedes Audit gegenüber dem Lizenznehmer 7 Tage im Voraus an. Der Lizenznehmer ist verpflichtet OT Kopien der entsprechenden Dokumente und Aufzeichnungen des Lizenznehmers anfertigen zu lassen. OT ist verpflichtet alle geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Durchführung. 3.1.1 Durch Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann eine von der tariflichen Arbeitszeit nach § 3 Nummer 2 und 3 abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Werktage vereinbart werden, wobei nur die ersten 150 Stunden zuschlagsfrei sind. Voraussetzung ist, dass dies innerhalb von 12 zusammenhängenden Lohnabrechnungszeiträumen (Ausgleichszeitraum) erfolgt und gleichzeitig ein Monatslohn nach § 4 Nummer 2 und 3 gezahlt wird. Aus der Vereinbarung muss sich ergeben, in welchem Umfang, in welcher Form und mit welcher Ankündigungsfrist die jeweilige werktägliche Arbeitszeit festgelegt wird.
Durchführung. Die Vertragsparteien erlassen alle zur wirksamen Durchführung dieses Abkommens notwendigen Massnahmen und setzen diese um.
Durchführung. 3.1. Der AUFTRAGGEBER gewährt in Abstimmung mit dem AUFTRAGNEHMER den vom AUFTRAGNEH- MER benannten Personen Zugang zu seinen betrieblichen Einrichtungen, soweit dies zur Erbringung seiner Leistung erforderlich ist, wobei die im Betrieb des AUFTRAGGEBERS bestehenden Kontrollvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind.
Durchführung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in ihre jeweiligen Kompetenzbereiche fallenden gesetzlichen Regelungen, die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind, zu erlassen.
Durchführung. Die Parteien führen das Routing zu den in diesen Anhang geregelten Diensterufnummern gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teiles Punkt 2.3. des Vertrages durch. Die Partei, von deren Netz aus der Dienst angeboten wird, darf den Zugang zur Diensterufnummer nicht von der Zustimmung ihres Nutzers abhängig machen. Rufe aus dem internationalen Netz einer der Parteien zu in diesem Anhang geregelten Diensterufnummern im Netz der anderen Partei müssen zugestellt werden.
Durchführung. 1. Die Vertragsparteien benennen jeweils eine Kontaktstelle im Ministerium für Wissenschaft und Technologie Vietnams beziehungsweise in der Europäischen Kommission und teilen der jeweils anderen Vertragspartei die Kontaktdaten der Stelle oder des für Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Kapitel zuständigen Bediensteten, einschließlich Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und sonstige wichtige Angaben, mit.