Teilkündigung von Mietflächen. Der Leistungsnehmer ist berechtigt, einzelne nach diesem Term Sheet für seine BK-Technik genutzte Mietflächen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende im Jahr 2003 und von 24 Monaten zum Monatsende in allen weiteren Vertragsjahren zu kündigen (nachfolgend “Teilkündigung” genannt). Als einzelne Mietfläche in diesem Sinne gelten nur ganze Standorte. Die Teilkündigung ist insbesondere nicht zulässig bezüglich der Gemeinfläche für einen bestimmten Standort. Soweit der Leistungsnehmer für seine zum Zeitpunkt der Teilkündigung auf der Mietfläche befindliche BK-Technik Leistungen nach dem Term Sheet Nr. 5 in Anspruch nimmt, gilt die Teilkündigung der Mietfläche auch als Teilkündigung der entsprechenden Leistungen nach dem Term Sheet Nr. 5.
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Samples: Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH), Rahmenleistungsvertrag (Kabel Deutschland GmbH)