Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren Musterklauseln

Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren. Die örtlichen zulassungsbeschränkten Studiengänge aller deutschen Hochschulen sollen über die Stiftung für Hochschulzulassung auf dem zentralen Portal der Stiftung für Hochschulzulassung verwaltet werden. Die WHZ beteiligt sich spätestens zum Wintersemester 2022/2023 grundsätzlich mit allen örtlichen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV). Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2024) am Gesamtpersonal der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, welche aus dem Stellenplan finanziert werden, werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 75 % 10 Von 70 % bis unter 75 % 9 Von 65 % bis unter 70 % 8 Von 60 % bis unter 65 % 7 Von 55 % bis unter 60 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2024) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 26 % 10 Von 25,3 % bis unter 26 % 9 Von 24,6 % bis unter 25,3 % 8 Von 23,9 % bis unter 24,6 % 7 Von 23,2 % bis unter 23,9 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der immatrikulierten Studierenden (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2023/24 bis 2024/25) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 6 % 10 Von 5,5 % bis unter 6 % 9 Von 5 % bis unter 5,5 % 8 Von 4,5 % bis unter 5 % 7 Von 4 % bis unter 4,5 % 6 Der Punktwert für die Übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte.
Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren. Die örtlichen zulassungsbeschränkten Studiengänge aller deutschen Hochschulen sollen über die Stiftung für Hochschulzulassung auf dem zentralen Portal der Stiftung für Hochschulzulassung verwaltet werden. Die TUC beteiligt sich spätestens zum Wintersemester 2022/2023 grundsätzlich mit allen örtlichen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.