Internationales Musterklauseln

Internationales. Mittelfristige Ziele Stärkung der Internationalisierung im Bereich von Studium und Lehre 2007 - inhaltliche Ziele 2009 Ziel: Schaffung von Möglichkeiten zur Doppelgraduierung mit ausländischen Partnerhoch- schulen, insb. in Masterstudienbereichen. Erfüllungsmerkmal: Anzahl der Studiengänge mit Doppelgraduierung Zielwert, Zielzeit 2 im Jahr 2007 Ziel: Erhöhung des Anteils von incoming and outgoing students im Rahmen von ▇▇▇▇▇▇▇/ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Erfüllungsmerkmal: Incoming Students Outgoing Students Zielwert, Zielzeit 20 pro Jahr 20 pro Jahr Ziel: Erhöhung der Anteile englischsprachiger Lehrveranstaltungen in den Studiengängen Erfüllungsmerkmal: In Bachelorstudiengängen In Masterstudiengängen Zielwert, Zielzeit 10 % bis 2009 40 % bis 2009 Ziel: Erhöhung des Anteils asiatischer Studierender Erfüllungsmerkmal: Anzahl Kontaktgespräche mit potentiellen Kooperationspartnern aus China und Indien Zielwert, Zielzeit 20 pro Jahr Quantitative Ziele Ist 2005 Ist 2006 Ziel 2007 Ziel 2008 Ziel 2009 Anteil ausländischer Studierender 13 % 14 % 14 % 14 % 14 % Anteil der Studierenden in 4 % 3 % 3 % 4 % 5 % Studiengängen mit obligatorischem Auslandssemester (nur Studierende in der RSZ) Anteil Programmstudierende an 0,35 % 0,6 % 0,7 % 0,8 % 0,9 % Gesamtstudierenden Anteil Ausländer am wiss. Personal 2,86 % 6,49 % 6 % 6 % 6 % Leistungsbereich 4. Übergreifendes
Internationales. Meisterschülerabschlüs­ se Konzertexamen Drittmittelausgaben für Forschung bzw. künstle­ rische Entwicklungsvor­ haben (€) Drittmittelausgaben für Forschung bzw. künstle­ rische Entwicklungsvor­ haben (€) je Prof. (VZÄ) DFG-Drittmittelausgaben (€) DFG-Drittmittelausgaben (€) je Prof. (VZÄ) Einnahmen aus privater und öffentlicher Auftrags­ forschung (€) Ausgründungen Anteil ausländische Stu­ dierende (%) Bildungs­ ausländer Anzahl Meisterschülerabschlüsse im beendeten Studi­ enjahr1 (nur HfK). Anzahl Abschlüsse des Konzertexamens im beendeten Studienjahr1 (nur HfK). Jahressumme in EUR von Mitteln (inkl. Entgelte; ohne HSP-/ZSL- und Sondermittel des Landes) durch Dritte für die Forschung zur Verfügung gestellt und verwendet (nur Uni: und davon Zukunftskonzept Exzellenzinitiati­ ve). Jahressumme in EUR von Mitteln (inkl. Entgelte; ohne HSP-/ZSL- und Sondermittel des Landes) durch Dritte für die Forschung zur Verfügung gestellt und verwendet je Professorin2 (VZÄ). Jahressumme in EUR von Drittmitteln durch die DFG für die Forschung zur Verfügung gestellt und verwendet (nur Uni). Jahressumme in EUR von Drittmitteln durch die DFG für die Forschung zur Verfügung gestellt und verwendet je Professorin2 (VZÄ) (nur Uni). Jahressumme in EUR der realen Entgelte für For­ schungsaufträge mit konkret vereinbartem Leistungs­ rahmen. Anzahl Ausgründungen im jeweiligen Jahr (nur Uni, HSB). Prozentualer Anteil der Studierenden3 mit ausländischer Staatsbürgerschaft zu Studierende gesamt. Anzahl Incomings-Studierenden3 und davon Programmstudierende. Anzahl Outgoings-Studierenden3 und davon Programmstudierende. 1 Studienjahr: Sommersemester (SoSe) + nachfolgendes Wintersemester (WiSe). 2 grundfinanziertes Personal inkl. HSP-/ZSL-Stellen; ohne fremdfinanziertes Personal.; ohne Lehrbeauftrag­ te; zum Stichtag 01.12. des jeweiligen Jahres. Prof.: inkl. ▇▇▇▇- und Vertretungsprof.; ohne Lektorinnen, Honorarprof.; bei Fach- und Kunsthochschulen inkl. LfbA.
Internationales. Promotionen aus Promo­ tionsprogrammen (%) Angemeldete Schutz­ rechte, Geschmacks­ und Gebrauchsmuster Ausgründungen Incomings Outgoings Anzahl angemeldeter Schutzrechte, Geschmacks- und Gebrauchsmuster. Ausgabe in zwei Werten erster Wert Erfindungsmeldungen, zweiter Wert Patentanmeldun­ gen im jeweiligen Jahr (ohne HSBrhv). Anzahl Ausgründungen im jeweiligen Jahr (nur HSBrhv).
Internationales. Strategische Ziele 2019 - 2021 Ziele für den Zielvereinbarungszeitraum Ziele: a) Erhöhung der Anzahl und des Studienerfolges ausländischer Studierender Das Ziel ist erreicht, wenn die Gründe für möglicherweise verlängerte Studienzeiten von ausländischen Studierenden analysiert und Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen ent­ gegen zu wirken. b) Englischsprachige Angebote ausbauen Das Ziel ist erfüllt, wenn die Hochschule einen Bachelorstudiengang neu einrichtet, der nach dem Grundlagenstudium vollständig auf Englisch unterrichtet wird. c) Strategische Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen Das Ziel ist erreicht, wenn die Hochschule die Kooperation mit einem bestehenden Partner signifikant vertieft, z.B. durch die Einführung eines neuen Double Degree Studiengangs, oder Vereinbarungen über zwei neue strategische Partnerschaften geschlossen hat. d) Erhöhung der internationalen Mobilität des wissenschaftlichen und sonstigen Perso­ nals sowie der Studierenden Das Ziel ist erreicht, wenn • eine Handlungsempfehlung für Anerkennungspraktiken für im Ausland erbrachte Studienleistungen in den bestehenden Studiengängen vorgelegt und mit den Stu­ diengängen abgestimmt wurde • alle neu einzurichtenden Studiengänge ein optionales Mobilitätsfenster curricular verankert haben • innerhalb einer strategischen Partnerschaft ein regelmäßiger Lehraustausch ver­ einbart wurde • Mitarbeiterinnen der Hochschule die Möglichkeit zum Erwerb eines interkulturellen Zertifikats angeboten wird. e) Umsetzung der 2018 verabschiedeten Internationalisierungsstrategie Das Ziel ist erreicht, wenn Die in den jeweiligen Handlungsfeldern des Strategiepapiers aufgezeigten Maßnahmen systematisch umgesetzt wurden (z.B. in Form einer Einrichtung eines Beratungs- und Vermittlungsangebots für internationale Studienabsolventinnen und -absolventen zur Moti- vation für einen Verbleib im Arbeitsmarkt der Region). Quantitative Ziele Ist 2017 Ist 2018 Ziel 2019 Ziel 2020 Ziel 2021 Anteil ausländische Studieren­ de (%) 13 14 15 15 15 Anteil ausländische Wissen- schaftler*innen (%) 2,8 2,95 3,5 3,5 3,5 Leistungsbereich 3. Querschnittsthemen Leistungsgruppe 3.2 Gleichstellung und Diversität Strategische Ziele 1. Ausgewogene Geschlechterrepräsentanz bei den Studierenden, auf den wissenschaftli­ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und in der Verwaltung 2. Steigerung der Diversität sowohl der Studierendenschaft als auch des Personals
Internationales. Zielwert, Zielzeit Umsetzung bis 2009 Erfüllungsmerkmal: Erfüllungsmerkmal: Vertragliche Vereinbarungen Zielwert, Zielzeit Umsetzung bis 2009 Ziel: Erhöhung der incoming students aus den USA Ziel:
Internationales. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.
Internationales. Gleichstellung und Diversität
Internationales. Alle Streitigkeiten werden nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland entschieden. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Internationales. Strategische Ziele 2019-2021 Ziele für den Zielvereinbarungszeitraum Ziel: Stärkung des europäischen und internationalen Netzwerks Das Ziel ist erreicht, wenn • strategische Partnerschaften mit internationalen Hochschulen entwickelt wur­ den: 1. Stärkung des europäischen Netzwerkes: • Fokussierung auf Bern (Fachbereich Kunst und Design, Intensi­ vierung Fachbereich Musik) und Hanze University of Applied Sciences Groningen (Fortsetzung der bestehenden Kooperation [Orchester], Erweiterung auf andere Fachgruppen sowie neu Fachbereich Kunst und Design) • Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit der Royal Academy of Art The Hague (KABK) und Universität Leiden.

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  • Zeugnis Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis).

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

  • Prämien Die Prämie hat eine jährliche Fälligkeit. Die Möglichkeit, die Zahlung der Prämie in halbjährliche Raten aufzuteilen ist nur im Falle des Verlängerungsangebots der Gesell- schaft gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen vorgesehen. Informationsblatt - S. 4 von 13 Die Prämie kann in den Verkaufsstellen SisalPay von Sisal oder LIS PAGA von Lottomatica Servizi, mit Kreditkar- te, Apple Pay oder per Banküberweisung bzw. mit On- line-Überweisung von MyBank gezahlt werden. Nur nach einem Verlängerungsangebot der Gesellschaft (gemäß Artikel 10 der Versicherungsbedingungen) ist es möglich, per Postzahlschein zu bezahlen. Falls der Vertrag eine Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsneh- mer bei Vertragsabschluss erklärt hat, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen zu wollen, wird die für die Zahlung der ersten Rate angegebene Zahlungs- modalität automatisch auch auf die Zahlung der folgenden Raten übertragen, mit Belastung des ge- schuldeten Betrags 10 Tage vor der Fälligkeit der je- weiligen Rate, ohne dass der Versicherungsnehmer darüber noch einmal extra informiert wird. Die Prämie wird auf der Grundlage der individuellen, im Tarif vorgesehenen Parameter festgesetzt. Der entspre- chende Betrag schließt die Provisionen ein, die dem even- tuellen Vermittler von der Gesellschaft zuerkannt werden. Falls vereinbart, wird bei halbjährlicher Ratenzah- lung der Prämie ein anderer Tarif als bei der Prämie ohne Raten angewandt sowie ein Zuschlag von 8% der Jahresprämie für Verwaltungsgebühren. Hinweis: Bei Wechsel des Fahrzeugs im Rahmen der Tarifform Bonus/Malus, d.h. im Falle von Verkauf, Inzah- lunggabe, Verschrottung, endgültiger Stilllegung bzw. endgültiger Ausfuhr des versicherten Fahrzeugs kann die Gesellschaft nur den Teil der Prämie, der sich auf die nicht genutzte Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht, zurücker- statten. Es wird der Teil der Jahresprämie ab dem Datum der Vertragsauflösung bis zum Datum der letzten be- zahlten Rate, abzüglich der Steuern und steuerähnlichen Abgaben (Nationaler Gesundheitsdienst SSN), zurücker- stattet. Falls der Versicherungsnehmer darum bittet, den Versicherungsvertrag eines zerstörten, verschrotteten oder exportierten Fahrzeugs auf ein anderes Fahrzeug, dessen Eigentümer er ist, zu übertragen, wird die Gesell- schaft die Prämie mit der für das neue Fahrzeug zu zah- lenden verrechnen. Für den Wechsel ist die Zahlung von 15,00 Euro brutto für Wechselkosten vorgese- hen, wie im Art. 3 der Versicherungsbedingungen (S. 15) ausgeführt, auf die verwiesen wird.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Geldmarktinstrumente Bis zu 49 % des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumente vorbehaltlich der Bestimmungen in § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpapiere, die alternativ • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. • zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht angepasst werden muss. • deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren entspricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung erfüllen. Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie