Teilplan Uferkonzeption Treptow Köpenick Musterklauseln

Teilplan Uferkonzeption Treptow Köpenick. Die Uferkonzeption ist ein landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizie- rung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick und ein Teilplan der räumlichen Bereichs- entwicklungsplanung. Sie wurde am 18.10.2016 vom Bezirksamt beschlossen (Beschluss 496/16). Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick erfolgte am 30.03.2017 (Beschluss 066/06/17). Planerische Zielvorstellungen für den Geltungsbereich sind der Erhalt des bestehenden Ufer- grünzugs mit Wegeverbindung sowie die Schaffung und Entwicklung neuer Aufenthaltsbe- reiche. Diesem Ziel wird durch die Festsetzung des Uferbereichs als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Uferwanderweg“ entsprochen. Das Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010 wurde durch das Bezirksamt Treptow-Köpe- nick am 05.04.2011 (Beschluss 585/2011) und die Bezirksverordnetenversammlung am 26.05.2011 (Beschluss 1097/51/11) beschlossen. Im Zielnetz des Radwegekonzepts ist der Europaradweg R1 noch mit Führung über Neue Krugallee, Dammweg und Kiehnwerderallee als überbezirkliche, touristische Route enthal- ten. Der geplante Routenverlauf über den sogenannten Wasserweg und der hierfür erforder- liche Bau einer Radverkehrsanlage ist jedoch bereits als Bestandteil der alternativen Rou- tenführung des Europaradweges R1 im Maßnahmenkatalog vorgesehen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-7 liegen neben der räumlichen Bereichs- entwicklungsplanung keine weiteren vom Bezirk Treptow-Köpenick beschlossenen städte- baulichen Planungen und Konzepte, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigten wären, vor. Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne nördlich des Plan- gebiets sind: - Bebauungsplan 11-47a (festgesetzt am 16.12.2014): Festsetzung eines Gewerbegebietes, Bezirk Lichtenberg - Bebauungsplan 11-47b (in Aufstellung): Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, Bezirk Lichtenberg - Bebauungsplan XVII-9 (festgesetzt am 04.04.2006): Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, Bezirk Lichtenberg - Bebauungsplan XVII-10 (festgesetzt am 04.07.2006): Festsetzung eines Gewerbe- gebietes, Bezirk Lichtenberg - Bebauungsplan 11-58 (in Aufstellung) : Festsetzung eines Gewerbegebietes, Bezirk Lichtenberg - Bebauungsplan V-16 (festgesetzt am 07.03.2006): Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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