Common use of Test- und Demoversionen Clause in Contracts

Test- und Demoversionen. 5.1. Sage behält sich vor, zu Test- oder De- mozwecken bereitgestellte Lösungen mit einer Laufzeitbeschränkung auszu- rüsten, so dass sie nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr ein- satzfähig sind. Der Anwender kann hie- raus keinerlei Ansprüche herleiten. 5.2. Test- und Demoversionen dürfen aus- schließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken für die vereinbarte Testdauer und Anzahl der Testnutzer genutzt werden. Der Test darf nicht in einem operativen Umfeld stattfinden.

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Samples: Software License Agreement, Nutzungsvertrag, Software License Agreement

Test- und Demoversionen. 5.1. 5.1 Sage behält sich vor, zu Test- oder De- mozwecken Demozwecken bereitgestellte Lösungen mit einer Laufzeitbeschränkung auszu- rüstenauszurüsten, so dass sie nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr ein- satzfähig einsatzfähig sind. Der Anwender kann hie- raus hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 5.2. 5.2 Test- und Demoversionen dürfen aus- schließlich ausschließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken für die vereinbarte Testdauer und Anzahl der Testnutzer genutzt werden. Der Test darf nicht in einem operativen Umfeld stattfinden. Insbesondere darf mittels einer Test- oder Demoversion keine Übermittelung von Daten an die Finanzbehörden erfolgen.

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Samples: Software License Agreement

Test- und Demoversionen. 5.1. 5.1 Sage behält sich vor, zu Test- oder De- mozwecken Demozwecken bereitgestellte Lösungen mit einer Laufzeitbeschränkung auszu- rüstenLaufzeitbeschrän- kung auszurüsten, so dass sie nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr ein- satzfähig einsatzfähig sind. Der Anwender kann hie- raus hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 5.2. 5.2 Test- und Demoversionen dürfen aus- schließlich ausschließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken für die vereinbarte Testdauer und Anzahl der Testnutzer genutzt werden. Der Test darf nicht in einem operativen Umfeld stattfinden. Insbesondere darf mittels einer Test- oder Demoversion keine Übermittelung von Daten an die Finanzbehörden erfolgen.

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Samples: Software License Agreement

Test- und Demoversionen. 5.1. 4.1 Sage behält sich vor, zu Test- oder De- mozwecken Demozwecken bereitgestellte Lösungen mit einer Laufzeitbeschränkung auszu- rüstenauszurüsten, so dass sie nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr ein- satzfähig einsatzfähig sind. Der Anwender kann hie- raus hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 5.2. 4.2 Test- und Demoversionen dürfen aus- schließlich ausschließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken für die vereinbarte Testdauer und Anzahl der Testnutzer genutzt werden. Der Test darf nicht in einem operativen Umfeld stattfinden.

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Samples: Nutzungsbedingungen