Common use of TESTPROGRAMME Clause in Contracts

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Sie sind lediglich zur Nutzung dieser Programme berechtigt, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches Recht ausdrücklich einräumt; allerdings dürfen Sie diese zusätzlichen Programme für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (der Betrieb zu Produktionszwecken ist hiervon ausgeschlossen). Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst daran teilnehmen. Zur Nutzung der 30-tägigen Testdauer eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend von Ihrem Computersystem löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützung. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche „wie besehen“ („as is“).

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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme in die zusätzliche Programme zur Hardware aufnehmen hinzufügen (z. z.B. Exadata Storage Server Software). Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht, sind Sie sind lediglich zur Nutzung dieser Programme nicht berechtigt, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches Recht ausdrücklich einräumtdiese Programme zu nutzen; allerdings dürfen haben Sie das Recht, diese zusätzlichen Programme ausschließlich zu Test- und nicht zu Produktionszwecken für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (der Betrieb Lieferung zu Produktionszwecken nutzen. Voraussetzung dafür ist hiervon ausgeschlossen). jedoch, dass Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt und und/oder Funktion weder nicht dafür verwenden, Dritten gegenüber Schulungen Dritten anzubieten noch oder selbst daran teilnehmenan solchen Schulungen teilzunehmen. Zur Nutzung Entschließen Sie sich nach der 30-tägigen Testdauer zur Nutzung eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen 30-tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden müssen Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend unverzüglich von Ihrem Computersystem Ihren Computersystemen löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützung. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche „wie besehen“ („as is“).

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions Agreement

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme zusätzliche Programme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software)integrieren. Sie sind lediglich zur Nutzung dieser nur dann befugt, diese Programme berechtigtzu nutzen, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches ausdrücklich das Recht ausdrücklich einräumtdazu gewährt; allerdings dürfen Sie diese zusätzlichen Programme für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (Testzwecke, nicht aber für Produktionszwecke verwenden, jedoch unter der Betrieb zu Produktionszwecken ist hiervon ausgeschlossen). Voraussetzung, dass Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt nicht zur Bereitstellung von Drittanbieterschulungen zu den Inhalten und/oder Funktionen der Programme und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst zur Teilnahme daran teilnehmennutzen dürfen. Zur Nutzung Entschliessen Sie sich nach der 30-tägigen Testdauer Testphase zur Nutzung eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler Reseller eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen 30-tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden müssen Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend von Ihrem Computersystem Ihren Computersystemen löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützungtechnische Unterstützung oder Gewährleistung. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche Programme „wie besehen“ („as is“).

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Samples: General Terms and Conditions

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme zusätzliche Programme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software)integrieren. Sie sind lediglich zur Nutzung dieser nur dann befugt, diese Programme berechtigtzu nutzen, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches ausdrücklich das Recht ausdrücklich einräumtdazu gewährt; allerdings dürfen Sie diese zusätzlichen Programme für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (Testzwecke, nicht aber für Produktionszwecke verwenden, jedoch unter der Betrieb zu Produktionszwecken ist hiervon ausgeschlossen). Voraussetzung, dass Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt nicht zur Bereitstellung von Drittanbieterschulungen zu den Inhalten und/oder Funktionen der Programme und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst zur Teilnahme daran teilnehmennutzen dürfen. Zur Nutzung Entschließen Sie sich nach der 30-tägigen Testdauer Testphase zur Nutzung eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler Reseller eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen 30-tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden müssen Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend von Ihrem Computersystem Ihren Computersystemen löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützung. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche Testzwecke lizenzierte Programme werden „wie besehen“ („as is“)) bereitgestellt, und Oracle bietet keine technische Unterstützung oder Gewährleistung für diese Programme.

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Samples: General Terms and Conditions

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software)aufnehmen. Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Sie sind lediglich zur Nutzung dieser Programme berechtigt, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches Recht ausdrücklich einräumt; allerdings dürfen Sie diese zusätzlichen Programme für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (der Betrieb zu Produktionszwecken ist hiervon ausgeschlossen). Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst daran teilnehmen. Zur Nutzung der 30-tägigen Testdauer eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend von Ihrem Computersystem löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützung. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche „wie besehen“ („as is“).

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Samples: Auftragsdokument

TESTPROGRAMME. Oracle kann Zusatzprogramme zusätzliche Programme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software). Oracle kann Zusatzprogramme in die Hardware aufnehmen (z. B. Exadata Storage Server Software)integrieren. Sie sind lediglich zur Nutzung dieser nur dann befugt, diese Programme berechtigtzu nutzen, wenn Sie über eine Lizenz verfügen, die Ihnen ein solches ausdrücklich das Recht ausdrücklich einräumtdazu gewährt; allerdings dürfen Sie diese zusätzlichen Programme für eine Dauer von bis zu 30 Tagen ab dem Lieferdatum für Testzwecke verwenden (Testzwecke, nicht aber für Produktionszwecke verwenden, jedoch unter der Betrieb zu Produktionszwecken ist hiervon ausgeschlossen). Voraussetzung, dass Sie dürfen die Testprogramme sowie deren Inhalt nicht zur Bereitstellung von Drittanbieterschulungen zu den Inhalten und/oder Funktionen der Programme und Funktion weder dafür verwenden, Schulungen Dritten anzubieten noch selbst zur Teilnahme daran teilnehmennutzen dürfen. Zur Nutzung Entschließen Sie sich nach der 30-tägigen Testdauer Testphase zur Nutzung eines dieser Programme, müssen Sie von Oracle oder einem von Oracle autorisierten Händler Reseller eine Lizenz dafür erwerben. Falls Sie sich entscheiden, nach der 30tägigen 30-tägigen Testphase keine Lizenz für ein Programm zu erwerben, werden müssen Sie die Nutzung einstellen und alle betreffenden Programme umgehend von Ihrem Computersystem Ihren Computersystemen löschen. Für Testprogramme bietet Oracle keine Technische Unterstützungkeinen technischen Support. Oracle überlässt diese unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche Gewährleistungen „wie besehen“ („as is“).

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Samples: General Terms and Conditions