AUFTRAGSLOGISTIK. 9.1.1 Sofern im Rahmenvertrag nicht anders vereinbart, ist dieser Auftrag nach Erteilung nicht kündbar und bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig.
AUFTRAGSLOGISTIK. 8.1. Ein Auftrag kann nach der Erteilung nicht gekündigt werden und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, außer im Rahmenvertrag ist etwas Anderes bestimmt.
AUFTRAGSLOGISTIK. 8.1. Ein Auftrag kann nach der Erteilung nicht storniert werden und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, außer im Rahmenvertrag ist etwas Anderes bestimmt.
8.2. Die Vergütungen für Oracle Open Source Serviceangebote werden im Voraus für die Bereitstellung der Oracle Open Source Serviceangebote in Rechnung gestellt; insbesondere werden die Vergütungen für Oracle Open Source Serviceangebote jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Zeitraum für die Bereitstellung sämtlicher Oracle Open Source Serviceangebote beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens Ihres Auftrags.
8.3. Sieht ein Auftrag über Oracle Open Source Serviceangebote eine Supportlaufzeit vor, die sich über mehrere Jahre erstreckt, müssen Sie die Vergütungen für die jeweilige Anzahl der Jahre vorab vor Beginn dieser Supportlaufzeit entrichten.
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