AUFTRAGSLOGISTIK Musterklauseln

AUFTRAGSLOGISTIK. 9.1.1 Sofern im Rahmenvertrag nicht anders vereinbart, ist dieser Auftrag nach Erteilung nicht kündbar und bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig.
AUFTRAGSLOGISTIK. 8.1. Ein Auftrag kann nach der Erteilung nicht gekündigt werden und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, außer im Rahmenvertrag ist etwas Anderes bestimmt.
AUFTRAGSLOGISTIK. 8.1. Ein Auftrag kann nach der Erteilung nicht storniert werden und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, außer im Rahmenvertrag ist etwas Anderes bestimmt. 8.2. Die Vergütungen für Oracle Open Source Serviceangebote werden im Voraus für die Bereitstellung der Oracle Open Source Serviceangebote in Rechnung gestellt; insbesondere werden die Vergütungen für Oracle Open Source Serviceangebote jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Zeitraum für die Bereitstellung sämtlicher Oracle Open Source Serviceangebote beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens Ihres Auftrags. 8.3. Sieht ein Auftrag über Oracle Open Source Serviceangebote eine Supportlaufzeit vor, die sich über mehrere Jahre erstreckt, müssen Sie die Vergütungen für die jeweilige Anzahl der Jahre vorab vor Beginn dieser Supportlaufzeit entrichten.
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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.