AUFTRAGSLOGISTIK Musterklauseln

AUFTRAGSLOGISTIK. 9.1.1 Sofern im Rahmenvertrag nicht anders vereinbart, ist dieser Auftrag nach Erteilung nicht kündbar und bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig.
AUFTRAGSLOGISTIK. 8.1 Sofern im Rahmenvertrag nicht anders vereinbart, ist dieser Auftrag nach Erteilung nicht kündbar und bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig. 8.2 Die Gebühren für das/die Oracle Open Source Serviceangebot(e) werden im Voraus für die Erbringung des/der Oracle Open Source Serviceangebots/Serviceangebote in Rechnung gestellt; insbesondere werden die Gebühren für das/die Oracle Open Source Serviceangebot(e) jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Laufzeit für die Erbringung sämtlicher Oracle Open Source Serviceangebote beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens Ihres Auftrags. 8.3 Sieht ein Auftrag über ein oder mehrere Oracle Open Source Serviceangebote eine Supportlaufzeit vor, die sich über mehrere Jahre erstreckt, müssen Sie die Gebühren für die jeweilige Anzahl der Jahre vorab vor Beginn dieser Supportlaufzeit entrichten.
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  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (z. B. Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authen- tifizierungselemente (z. B. Eingabe einer TAN oder elektronische Signatur als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden, sofern mit der Bank nichts anderes vereinbart wurde. Die Bank bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags.