Tierpatenschaften Musterklauseln

Tierpatenschaften. Hier können Sie Patenschaften übernehmen, für alte, kranke, behinderte oder extrem scheue und ängstliche Tiere, die nur schwer oder gar nicht vermittelbar sind und denen wir so einen würdevollen Lebensabend in Mostar bieten können. Mit einer Patenschaft unterstützen Sie ein Tier, ob Katze oder Hund, mit Futter (ggf. Spezialfutter), Wasser, medizinischer Versorgung sowie Unterbringung. Die Kosten belaufen sich auf 60 Euro pro Monat/ Tier. Sollten für ein Patentier mehr Spenden eingehen, als benötigt werden, unterstützen wir damit ein anderes Tier, das ebenfalls dringend Hilfe benötigt. (Bitte unterschreiben Sie beide Seiten des Antrages) Unterschrift Spender Eine Patenschaft können Sie bereits ab 25 Euro monatlich eingehen. Bitten teilen Sie uns den Namen des Schützlings mit, den Sie zukünftig monatlich unterstützen wollen. Name Patenkind: Euro monatlicher Betrag: Verwendungszweck: Patenschaft

Related to Tierpatenschaften

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.

  • Bereitschaftszeiten 1Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Ar- beitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2Für Be- schäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Be- reitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen:

  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.