Tipps und Daten zur Kompatibilität Musterklauseln

Tipps und Daten zur Kompatibilität. ● Die Zugangsdaten definieren sich als die notwendigen Informationen, die ein Endkunde benötigt, um Zugang zu dem Netzwerk des Providers zu erhalten. Im Falle der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG beziehen sich diese Zugangsdaten auf die vom DHCP-Server bereitgestellten Informationen. Für den Breitbandzugang, gemäß technischer Richtlinie des Broadband Forums, werden daher keine separaten Zugangsdaten benötigt. Der Endkunden-Router muss allerdings folgende technischen Voraussetzungen erfüllen: ● Der Router muss als DHCP-Client konfiguriert sein. DHCP steht für Dynamic Host Configuration Protocol, welches die Zuweisung der Netzwerkkonfigurationsparameter, wie IP-Adressen, die nach Anfrage des Endkundengerätes vom DHCP-Server zugeteilt werden, regelt. Wenn das Endkundengerät kein DHCP unterstützt oder nicht als DHCP-Client fungiert, kann es keinen Kontakt mit dem Netzwerk herstellen und somit keine Internetverbindung aufbauen. ● Für die Nutzung eines Komplettanschlusses wird ein Router, der je nach Anschlusstyp ADSL/ADSL2+ nach DT AG 1TR112 (auch IP basiert, Annex J) bzw. ITU G.992.3 (Annex B oder J), VDSL2 nach DT AG 1TR112 (auch IP-basiert, auch Vectoring) und ITU G.993.2/.5 sowie VLAN ID 1 unterstützt, benötigt. Zudem ist gegebenenfalls ein separates Modem nötig, da bei einigen Herstellern kein Modem im Router integriert ist. Insofern der Router diesen Kriterien entspricht, kann dieser benutzt werden. Ob das Gerät diese Standards beherrscht, findet sich auf der Internetseite des Herstellers oder im Handbuch. ● Es sollte beachtet werden, dass das Endgerät SIP/VoIP-fähig ist, um die Telefonie darüber zu realisieren. ● Des Weiteren ist bei ADSL auf die maximal mögliche Bandbreite zu achten, welche technisch bedingt bei 25 Mbit/s im Downstream und 3 Mbit/s im Upstream liegt. ● Zu beachten ist außerdem, dass viele DSL Anbieter "gebrandete" Router verschicken. Diese eignen sich nur für das vom Anbieter selbst bereitgestellte Produkt und lassen sich nur aufwändig modifizieren. Im Zweifelsfall ist der jeweilige Anbieter zu kontaktieren, ob VoIP-Services und DSL-Anschlüsse von anderen Firmen erlaubt sind. ● Es kann nicht für alle am Markt verfügbaren Geräte Support angeboten werden. Generell empfehlen wir die Verwendung einer FRITZ!Box 7530, 7490, 7590 oder 5490. Wenn die FRITZ!Box bei uns erworben wird, wird das Gerät bereits vorkonfiguriert ausgeliefert. Falls ein anderes Modell verwendet wird oder Router anderer Hersteller, so kann der komplette Funktionsumf...
Tipps und Daten zur Kompatibilität. ● Die Zugangsdaten definieren sich als die notwendigen Informationen, die ein Endkunde benötigt, um Zugang zu dem Netzwerk des Provi- ders zu erhalten. Im Falle der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH bezieht sich das auf die vom DHCP-Server erhaltenen Informationen.
Tipps und Daten zur Kompatibilität. ● Die Zugangsdaten definieren sich als die notwendigen Informationen, die ein Endkunde benötigt, um Zugang zu dem Netzwerk des Provi- ders zu erhalten. Im Falle der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH bezieht sich das auf die vom DHCP-Server erhaltenen Informationen. ● Der Endkunde muss seinen Router als DHCP-Client konfigurieren. DHCP steht für Dynamic Host Configuration Protocol und meint die Zu- weisung der Netzwerkskonfigurationsparameter wie IP-Adressen, die nach Anfrage des Endkundengerätes vom DHCP-Server zugeteilt werden. Wenn das Endkundengerät kein DHCP unterstützt oder nicht als DHCP-Client fungiert, kann es keinen Kontakt mit dem Netzwerk herstellen und somit keine Internetverbindung aufbauen. Es werden keine Zugangsdaten benötigt. ● Für den Breitbandzugang, gemäß technischer Richtlinie des Broadband Forums, werden keine Zugangsdaten benötigt. ● Das Kunden-Endgerät muss für die am Anschluss bestellten und geschalteten Dienste geeignet sein. Informationen dazu finden Sie in den Herstellerangaben. Es sollte beachtet werden, dass es SIP/VoIP-fähig ist, um die Telefonie darüber zu realisieren. ● Bitte beachten: Wenn Sie Ihre vorhandenen ISDN-Telefone oder Ihre ISDN-Telefonanlage an einem IP-basierten Anschluss weiter nutzen möchten, benötigen Sie ein Gerät mit einer S0-Schnittstelle. Außerdem funktioniert Ihr Telefon nur, wenn eine Internverbdindung besteht. ● Wird ein nicht ausdrücklich von der Gemeindewerke Holzkirchen GmbH unterstütztes Endgerät verwendet, kann GWH in diesem Fall kei- nen technischen Support übernehmen. Ändert der Kunde an GWH-eigener Hardware Einstellungen so ab, dass von GWH-Seite kein Zugriff mehr auf das Endgerät erfolgen kann oder tauscht er während der Vertragslaufzeit die Hardware entfällt der Haftungs- und Supportan- spruch ● Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Dritte zu treffen. ● Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Vorgaben des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes eingehalten werden. Der Kunde hat ausreichend rechtliche und tatsächliche Vorkerhrungen zur Vermeidung von Schäden zu treffen. GWH ist für Schäden im Zusammenhang mit der Herausgabe von den vom DHCP-Server erhaltenen Informationen oder wegen Verstößen gegen Vorgaben des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetztes in vollem Umfang freizustellen. ● Soweit die vom DCHP-Server erhaltenen Informationen auf kundeneigener Hardware eingesetzt werden, erstreckt sich die Gewährleis...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und