Common use of Todesfallleistung vor Rentenbeginn Clause in Contracts

Todesfallleistung vor Rentenbeginn. (2) Für den Fall Ihres Todes vor Rentenbeginn kann alterna- tiv Folgendes vereinbart sein. - Es wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Sofern Hinterbliebene gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden sind, wird aus den gezahlten Beiträgen - jedoch ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen - gemäß Absatz 4 eine Rentenleistung erbracht. Ist kein Hinterblie- bener gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden, wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt, falls der Wert der Versicherung größer ist.

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Todesfallleistung vor Rentenbeginn. (210) Für den Fall Ihres Todes vor Rentenbeginn kann alterna- tiv alter- nativ Folgendes vereinbart sein. - Es wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Sofern Hinterbliebene gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden sind, wird aus den gezahlten Beiträgen - jedoch ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen - gemäß Absatz 4 12 eine Rentenleistung erbracht. Ist kein Hinterblie- bener Hinter- bliebener gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden, wird keine Leistung Leis- tung fällig und der Vertrag erlischt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt, falls der Wert der Versicherung größer ist.

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Todesfallleistung vor Rentenbeginn. (2) 8) Für den Fall Ihres Todes vor Rentenbeginn kann alterna- tiv Folgendes vereinbart sein. - Es wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Sofern Hinterbliebene gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden sind, wird aus den gezahlten Beiträgen - jedoch ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen - gemäß Absatz 4 10 eine Rentenleistung erbracht. Ist kein Hinterblie- bener Hinter- bliebener gemäß § 6 Abs. 3 vorhanden, wird keine Leistung Leis- tung fällig und der Vertrag erlischt. - Wie Variante Alternative 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt. - Wie Variante Alternative 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt, falls der Wert der Versicherung größer ist.

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Todesfallleistung vor Rentenbeginn. (26) Für den Fall Ihres Todes vor Rentenbeginn kann alterna- tiv Folgendes vereinbart sein. : - Es wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Sofern Hinterbliebene gemäß § 6 5 Abs. 3 vorhanden sind, wird aus den gezahlten Beiträgen - jedoch ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen - gemäß Absatz 4 9 eine Rentenleistung erbracht. Ist kein Hinterblie- bener gemäß § 6 5 Abs. 3 vorhanden, wird keine Leistung fällig und der Vertrag erlischt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt. - Wie Variante 2, jedoch wird der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Todes anstelle der gezahlten Bei- träge angesetzt, falls der Wert der Versicherung größer ist.

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