Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. 6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Umzugsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Umzüge Und Lagerungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Umzüge Und Lagerungen
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. 6.1 Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere insbe- sondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. 6.2 Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur Möbelspedi- teur nicht verpflichtet.
6.3. 6.3 Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Haftung Des Möbelspediteurs
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. 6.1 Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. 6.2 Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.3. 6.3 Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Haftungsbestimmungen
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische elektro- nische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht fachge- recht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Umzüge Und Lagerungen
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere insebsondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Haftung Des Möbelspediteurs
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.18.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.28.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.38.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Furniture Transport Agreement
Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders. 6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, ,welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Umzüge Und Lagerungen