Common use of Umfang der Erstattung Clause in Contracts

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.regiobus.com, www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.vlexx.de, download.transdev.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 4 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden wer- den muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.stadtwerke-erfurt.de, sw-weimar.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs Zielbahn- hofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.tbne.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.regiobus.com

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 4 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.bus-bahn-thueringen.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 4.5 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen be- tragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.start-unterelbe.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen aus- gegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.vhb-info.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, wird die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast Fahr- xxxx einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.evb-elbe-weser.de

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar:

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Samples: www.vdk.de