Common use of Umfang der Erstattung Clause in Contracts

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. für die nicht durchfahrene Strecke oder II. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 3 contracts

Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 4 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden wer- den muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. für die nicht durchfahrene Strecke oder II. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 2 contracts

Samples: VMT Fahrgastinformation, VMT Fahrgastinformation

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 4.5 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen be- tragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. 1. für die nicht durchfahrene Strecke oder II2. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III3. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs Zielbahn- hofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. i. für die nicht durchfahrene Strecke oder IIii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder IIIiii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt Rück- fahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. für die nicht durchfahrene Strecke oder II. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. für die nicht durchfahrene Strecke oder II. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Beförderungsbedingungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 4 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. für die nicht durchfahrene Strecke oder II. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Beförderungsbedingungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. i. für die nicht durchfahrene Strecke oder IIii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder IIIiii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. i) für die nicht durchfahrene Strecke oder II. ii) für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder III. iii) für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Beförderungsbestimmungen

Umfang der Erstattung. Statt einer Fortsetzung der Fahrt oder einer Weiterreise mit geänderter Streckenführung nach Punkt 4.3 Nr. 3 hat der Fahrgast unter der Voraussetzung, dass vernünfligerweise vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass seine Verspätung am Zielbahnhof seiner Reisekette ge- mäß gemäß Fahrausweis mehr als 60 Minuten betragen wird, wird die Möglichkeit, die Reise vor Er- reichen Erreichen des Zielbahnhofs zu beenden. In diesem Fall hat der Fahrgast Fahr- xxxx einen Anspruch auf entgeltfreie Erstattung des für diese Fahrt entrichteten Fahrpreises, und zwar: I. i. für die nicht durchfahrene Strecke oder IIii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist oder IIIiii. für die nicht durchfahrene Strecke und für die bereits durchfahrene Strecke, wenn die Fahrt nach seinen ursprünglichen Reiseplänen sinnlos geworden ist, sowie für die Rückfahrt zum ersten Ausgangsbahnhof seiner Reisekette bei nächster Gelegenheit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen