Umfang der Rechte Musterklauseln

Umfang der Rechte. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5 und 6 (siehe unten) hat SportA auf exklusiver Basis sämtliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und weiterübertragbare audiovisuelle Verwertungsrechte an den o.g. Veranstaltungen für alle derzeit bekannten und zukünftigen Verbreitungswege und Nutzungsformen erworben, unabhängig vom jeweiligen Endgerät.
Umfang der Rechte a.) Der Lizenznehmer erhält mit dem Abonnement die Nutzungsrechte an den Daten für die persönliche oder firmeninterne Nutzung. Es ist untersagt, Inhalte der SPIO TV-Datenbank für kommerzielle Zwecke oder eigene Vermarktung zu verwenden. b.) Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten an den Daten ist damit nicht verbunden. Die SPIO behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Daten vor.
Umfang der Rechte. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5 und 6 (siehe unten) hat SportA auf exklusiver Basis sämtliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und weiterübertragbare audiovisuelle Verwertungsrechte an den o.g. Veranstaltungen für alle derzeit bekannten und zukünftigen Verbreitungswege und Nutzungsformen erworben, unabhängig vom jeweiligen Endgerät. Das Recht zur audiovisuellen Verwertung beinhaltet insbesondere, aber nicht abschließend: lineare Ausstrahlungen und non-lineare (d.h. on-demand bzw. Abruf-) Angebote, Ausstrahlungen/Angebote in beliebiger Anzahl und allen Formen (live, zeitversetzt, interaktiv, in Ausschnitten etc.), Ausstrahlungen/Angebote via Terrestrik, Kabel, Satellit (unverschlüsselt/ verschlüsselt), Internet (z.B. Web-/IP-TV), mobile Verbreitung (z.B. point-to-multipoint wie DVB-H/DMB und point-to-point wie 3G/4G/UMTS/LTE), Ausstrahlungen/Angebote über alle Endgeräte (z.B. TV, PC, mobile Endgeräte), Ausstrahlungen/Angebote unabhängig vom Empfängerkreis (z.B. public viewing, öffentliche Wiedergabe, closed circuit), alle technischen Formate/Signale (z.B. analog, digital, 4:3, 16:9, SD, HD, 3D), entgeltliche und unentgeltliche Ausstrahlungen/Angebote (z.B. free, pay, pay-per-view), audio- und/oder audiovisuelle Bild- und Tonträger (z.B. DVD, CD, USB), die Nutzung für eigene Werbezwecke und Werbezwecke Dritter (z.B. Programmtrailer, Messeauftritte, Werbespots), die Nutzung zu Archivier-, Prüf-, Lehr- und Forschungszwecken. Hörfunk-/Audioberichterstattungen können von SportA/ARD auf nicht-exklusiver Basis endgeräteunabhängig auf allen Verbreitungswegen und in allen Nutzungsformen vorgenommen werden. Die Verbände/Ausrichter gewähren hierfür den SportA-Lizenznehmern insoweit uneingeschränkten Zutritt zu den Veranstaltungsorten. Umfasst sind weiterhin alle zur Erstellung und Verbreitung der Ausstrahlungen/Angebote von ARD/ZDF erforderlichen sonstigen Rechte (z.B. Vervielfältigung, Zwischenspeicherung, Bearbeitung, Hinzufügung von Kommentar etc.). Es besteht Einigkeit darüber, dass Ausstrahlungen durch die SportA-Lizenznehmer auch außerhalb des Territoriums empfangen werden können (z.B. durch unverschlüsselte Satellitenausstrahlung, Kabelweiterleitung in ausländische Kabelnetze, Internet). Die Verbände/Ausrichter sind berechtigt, Aufzeichnungen der Veranstaltungen ausschließlich für interne, nicht-kommerzielle Zwecke (z.B. Schulungszwecke) zu nutzen, und - soweit die Produktionsaktivitäten der SportA-Lizenznehmer nicht beeinträchtigt werd...

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  • Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind:

  • Übertragung der Rechte Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.

  • Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben. Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

  • Erlöschen der Rechte des Versicherers Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Ihre Rechte 5.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.