UMSETZUNG DER PROJEKTAKTIVITÄTEN. 7.1 Der Fördernehmer ist verpflichtet, das genehmigte Projekt im Sinne des Fördervertrags und des genehmigten Projektantrags umzusetzen und den Termin der physischen Beendigung der Umsetzung der Projektaktivitäten gemäß Artikel 2 Punkt 2.4. des Vertragsdokuments einzuhalten. 7.2 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Umsetzung der Projektaktivitäten befristet einzustellen, falls dies durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar für die Dauer dieses Umstands. Das Entstehen eines Umstands mit Haftungsausschluss sowie auch dessen Ende muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die Einstellung der Projektumsetzung wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um diese Dauer. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 möglich. 7.3 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Projektaktivitäten auch dann einzustellen, wenn der Fördergeber oder die zuständige Finanzkontrollstelle mit ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag, vor allem mit der Zahlung der Fördermittel mehr als 30 Tage in Verzug gerät und zwar für die Dauer des Verzugs. Dies gilt nicht, falls der Verzug des Fördergeber oder der zuständigen Finanzkontrollstelle vom Fördernehmer verursacht wurde. Die Einstellung der Projektaktivitäten muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die befristete Einstellung der Projektumsetzung wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Sobald der Fördergeber die verspätete Zahlung an den Fördernehmer leistet, ist der Fördergeber mit dem Tag der Zahlung verpflichtet, in der Projektumsetzung fortzufahren. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um die Dauer des Zahlungsverzugs seitens des Fördergebers. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 möglich 7.4 Der Fördergeber ist berechtigt, die Auszahlung der Fördermittel in folgenden Fällen einzustellen: a) im Falle einer nicht wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.8 dieser AVB durch den Fördernehmer und zwar bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers; b) im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.4 bis 9.2.6 dieser AVB durch den Fördernehmer, wenn der Fördergeber nicht vom Fördervertrag zurückgetreten ist und zwar bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers; c) falls die Bereitstellung der Fördermittel durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar bis zum Erlöschen dieses Umstands; d) im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Personen, die im Namen des Fördernehmers und/oder der Partner handeln und zwar bei einer Straftat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Projektaktivitäten; e) im Falle eine Unregelmäßigkeit oder falls ein Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des maßgeblichen Aufrufs zur Projekteinreichung entsteht; dies ungeachtet dessen, ob der Fördernehmer seine Pflichten verletzt hat; f) falls das Projekt Gegenstand eines Audits bzw. einer Prüfung auf Ebene des Fördergebers ist und die Feststellungen im Rahmen des Audits bzw. der Prüfung vorläufige Tatbestände beinhalten, die eine befristete Unterbrechung der Förderung erfordern; g) im Falle einer Aktivität, deren Förderung mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar ist oder deren Förderung laut Art. 10814 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht rechtmäßig gewährt wurde. D.h. im Falle einer Aktivität im Zusammenhang mit einer nicht gemeldeten oder unrechtmäßig gewährten Beihilfe laut Art. 4 Abs. 2 der Verordnung des EU-Rats (ES) Nr. 659/199915, oder falls die Kommission zu derartigen Aktivitäten verfügt jegliche eventuell unrechtmäßig gewährte Beihilfe einzustellen, bis eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt erlassen wird.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement, Funding Agreement
UMSETZUNG DER PROJEKTAKTIVITÄTEN. 7.1 Der Fördernehmer ist verpflichtet, das genehmigte Projekt im Sinne des Fördervertrags und des genehmigten Projektantrags umzusetzen umzusetzen, und den Termin der physischen Beendigung der Umsetzung der Projektaktivitäten gemäß Artikel 2 Punkt 2.4. des Vertragsdokuments einzuhalten.
7.2 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Umsetzung der Projektaktivitäten befristet einzustellen, falls dies wenn sie durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar für die Dauer dieses Umstands. Das Entstehen Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um die Dauer des Umstands mit Haftungsausschluss. Die Entstehung eines Umstands mit Haftungsausschluss sowie auch dessen Ende Erlöschen muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die Einstellung Aussetzung der Projektumsetzung Umsetzung von Projektaktivitäten wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um diese Dauer. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 31.12.2023 möglich.
7.3 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Umsetzung der Projektaktivitäten auch dann einzustellen, wenn der Fördergeber oder die zuständige Finanzkontrollstelle mit ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag, vor allem mit der Zahlung der Fördermittel mehr als 30 Tage in Verzug gerät und zwar für die Dauer des Verzugs. Dies gilt nicht, falls der Verzug des Verzugs beim Fördergeber oder seitens der zuständigen Finanzkontrollstelle vom Fördernehmer verursacht wurdeFinanzkontrollstelle. Die Einstellung der Projektaktivitäten Entstehung eines Umstands für einen Haftungsausschluss sowie auch dessen Erlöschen muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die befristete Einstellung Aussetzung der Projektumsetzung Umsetzung von Projektaktivitäten wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Sobald Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2023 möglich Das Vorgenannte gilt nicht, wenn der Verzug des Fördergebers durch den Fördernehmer verschuldet wurde. Für den Fall, dass der Fördergeber die verspätete Zahlung an den Fördernehmer leistet, ist der Fördergeber mit dem Tag der Zahlung verpflichtet, in der Projektumsetzung Umsetzung der Projektaktivitäten fortzufahren. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um die Dauer des Zahlungsverzugs seitens Verzugs des Fördergebers. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 möglichFördergebers bei der Zahlung der Fördermittel.
7.4 Der Fördergeber ist berechtigt, die Auszahlung der Fördermittel Fördermitteln in folgenden Fällen einzustellen:
a) im Falle bei einer nicht wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.8 dieser AVB durch den Fördernehmer und zwar dies bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers;
b) im Falle bei einer wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.4 bis 9.2.6 dieser AVB durch den Fördernehmer, wenn der Fördergeber nicht vom Fördervertrag Vertrag zurückgetreten ist und zwar dies bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers;
c) falls wenn die Bereitstellung der Fördermittel durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar bis zum Erlöschen dieses Umstands;
d) im Falle bei der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Personen, die im Namen des Fördernehmers und/oder der Partner handeln und zwar bei einer handeln, für eine Straftat im Zusammenhang mit der Umsetzung Realisierung der Projektaktivitäten;.
e) im Falle wenn eine Unregelmäßigkeit oder falls ein Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des maßgeblichen auf Ebene desjenigen Aufrufs zur Projekteinreichung Projekteinreichung, in dessen Rahmen der Fördernehmer den Projektantrag einreichte, entsteht; dies , ungeachtet dessen, ob der Fördernehmer gegen seine rechtlichen Pflichten verletzt hat;verstieß.
f) falls wenn das Projekt Gegenstand eines Audits bzw. / einer Prüfung auf Ebene des Fördergebers ist und die Feststellungen im Rahmen des Audits bzw. / der Prüfung vorläufige vorläufig Tatbestände beinhalten, die eine befristete temporäre Unterbrechung der Gewährung der Förderung erfordern;.
g) im Falle einer Aktivität, deren Förderung mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar ist oder deren Förderung laut Art. 10814 1088 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht rechtmäßig gewährt wurde. D.h. im Falle einer Aktivität im Zusammenhang mit einer nicht gemeldeten oder unrechtmäßig gewährten Beihilfe laut Art. 4 Abs. 2 der Verordnung des EU-Rats (ES) Nr. 659/199915659/19999, oder falls die Kommission zu derartigen Aktivitäten verfügt jegliche eventuell unrechtmäßig gewährte Beihilfe einzustellen, bis eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt erlassen wird.Beihilfe
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Samples: Fördervertrag
UMSETZUNG DER PROJEKTAKTIVITÄTEN. 7.1 Der Fördernehmer ist verpflichtet, das genehmigte Projekt im Sinne des Fördervertrags Vertrags und des genehmigten Projektantrags umzusetzen Antrags auf nicht rückzahlbare Finanzzuschüsse zu realisieren und den Termin der physischen Beendigung der Umsetzung der Projektaktivitäten gemäß Artikel 2 Punkt 2.4. des Vertragsdokuments Vertrags über die Bereitstellung von Fördermitteln einzuhalten.
7.2 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Umsetzung der Projektaktivitäten befristet einzustellen, falls dies wenn sie durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar für die Dauer dieses Umstands. Das Entstehen Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um die Dauer des Umstands mit Haftungsausschluss. Die Entstehung eines Umstands mit Haftungsausschluss sowie auch dessen Ende Erlöschen muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die Einstellung Aussetzung der Projektumsetzung Umsetzung von Projektaktivitäten wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um diese Dauer. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 31.12.2023 möglich.
7.3 Der Fördernehmer ist berechtigt, die Umsetzung der Projektaktivitäten auch dann einzustellen, wenn der Fördergeber oder die zuständige Finanzkontrollstelle mit ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag, vor allem mit der Zahlung der Fördermittel mehr als 30 Tage in Verzug gerät und zwar für die Dauer des Verzugs. Dies gilt nicht, falls der Verzug des Verzugs beim Fördergeber oder seitens der zuständigen Finanzkontrollstelle vom Fördernehmer verursacht wurdeFinanzkontrollstelle. Die Einstellung der Projektaktivitäten Entstehung eines Umstands für einen Haftungsausschluss sowie auch dessen Erlöschen muss der Fördernehmer dem Fördergeber unverzüglich schriftlich mitteilen. Mit Eingang dieser Mitteilung beim Fördergeber wird die befristete Einstellung Aussetzung der Projektumsetzung Umsetzung von Projektaktivitäten wirksam, sofern die Bedingungen in diesem Artikel eingehalten werden. Sobald Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2023 möglich Das Vorgenannte gilt nicht, wenn der Verzug des Fördergebers durch den Fördernehmer verschuldet wurde. Für den Fall, dass der Fördergeber die verspätete Zahlung an den Fördernehmer leistet, ist der Fördergeber mit dem Tag der Zahlung verpflichtet, in der Projektumsetzung Umsetzung der Projektaktivitäten fortzufahren. Die Umsetzungsdauer der Projektaktivitäten verlängert sich damit automatisch um die Dauer des Zahlungsverzugs seitens Verzugs des Fördergebers. Eine Verlängerung des Förderfähigkeitszeitraums von Projektaktivitäten ist bis längstens 31.12.2022 möglichFördergebers bei der Zahlung der Fördermittel.
7.4 Der Fördergeber ist berechtigt, die Auszahlung der Fördermittel Fördermitteln in folgenden Fällen einzustellen:
a) im Falle bei einer nicht wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.8 9.2.6 dieser AVB durch den Fördernehmer und zwar dies bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers;
b) im Falle bei einer wesentlichen Vertragsverletzung gemäß Artikel 9.2.4 bis 9.2.6 9.2.7 dieser AVB durch den Fördernehmer, wenn der Fördergeber nicht vom Fördervertrag Vertrag zurückgetreten ist und zwar dies bis zum Zeitpunkt der Beseitigung dieser Verletzung seitens des Fördernehmers;
c) falls wenn die Bereitstellung der Fördermittel durch einen Umstand mit Haftungsausschluss verhindert wird und zwar bis zum Erlöschen dieses Umstands;
d) im Falle bei der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Personen, die im Namen des Fördernehmers und/oder der Partner handeln und zwar bei einer handeln, für eine Straftat im Zusammenhang mit der Umsetzung Realisierung der Projektaktivitäten;.
e) im Falle wenn eine Unregelmäßigkeit oder falls ein Verdacht auf eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des maßgeblichen auf Ebene desjenigen Aufrufs zur Projekteinreichung Projekteinreichung, in dessen Rahmen der Fördernehmer den Projektantrag einreichte, entsteht; dies , ungeachtet dessen, ob der Fördernehmer gegen seine rechtlichen Pflichten verletzt hat;verstieß.
f) falls wenn das Projekt Gegenstand eines Audits bzw. Audits/ einer Prüfung auf Ebene des Fördergebers ist und die Feststellungen im Rahmen des Audits bzw. Audits/ der Prüfung vorläufige Tatbestände vorläufig Feststellungen beinhalten, die eine befristete temporäre Unterbrechung der Gewährung der Förderung erfordern;.
g) im Falle einer Aktivität, deren Förderung mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar ist oder deren Förderung laut Art. 10814 10810 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht rechtmäßig gewährt wurde. D.h. im Falle , nämlich einer Aktivität im Zusammenhang mit einer nicht gemeldeten oder unrechtmäßig gewährten unrechtmäßigen Beihilfe laut Art. 4 Abs. 2 der Verordnung des EU-Rats (ES) Nr. 659/199915659/1999, in der spezielle Regeln für die Anwendung des Art. 108 des Vertrags über die Funktionsweise der EU festgelegt sind oder falls wenn die Kommission zu derartigen Aktivitäten verfügt einen Beschluss fasst, welcher dem Mitgliedstaat vorschreibt, jegliche eventuell unrechtmäßig gewährte unrechtmäßige Beihilfe einzustellen, bis die Kommission eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt erlassen wirderlässt.
7.5 Der Fördergeber teilt dem Fördernehmer die Einstellung der Zahlung von Fördermitteln mit, wenn die Bedingungen gemäß dem Abschnitt 7.4. dieses Artikels der AVB erfüllt sind. Mit der Zustellung dieser Mitteilung an den Fördernehmer tritt die Einstellung der Zahlung von Fördermitteln in Kraft.
7.6 Wenn der Fördernehmer die festgestellten Vertragsverletzungen im Sinne von Xxxxxx
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Samples: Grant Agreement