Umstellung des Erwachsenentarifs in den Seniorentarif nach Vollendung des 67. Lebensjahres. 6.3.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den dann gültigen Tarif für Senioren um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: − Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. Sind Leistungsarten oder Leistungserweiterungen mitversichert, die der dann gültige Tarif für Senioren nicht mehr vorsieht und die keine anderslautende Regelung enthalten, verwenden wir den diesbezüglichen Beitragsanteil als zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der verblei- benden Leistungen in der Unfallversicherung, sofern Sie nicht etwas anderes bestimmen, oder − Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Sind Leistungsarten mitversichert, die der dann gültige Tarif für Senioren nicht mehr vorsieht, entfällt der diesbezügliche Beitragsanteil. 6.3.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Umstellung des Erwachsenentarifs in den Seniorentarif nach Vollendung des 67. Lebensjahres. 6.3.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den dann gültigen Tarif für Senioren um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: − Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. Sind Leistungsarten oder Leistungserweiterungen mitversichert, die der dann gültige Tarif für Senioren nicht mehr vorsieht und die keine anderslautende Regelung enthalten, verwenden wir den diesbezüglichen Beitragsanteil als zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der verblei- benden verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung, sofern Sie nicht etwas anderes bestimmen, oder − Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Sind Leistungsarten mitversichert, die der dann gültige Tarif für Senioren nicht mehr vorsieht, entfällt der diesbezügliche Beitragsanteil.
6.3.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
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