Unfälle im Ausland. Unfall im Ausland - Höchstbetrag Bis zu 250 000 € - Tod als Folge eines Unfalls (Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren) 250 000 € - Tod als Folge eines Unfalls (Personen im Alter von 5 bis 17 Jahren) 10 000 € - Tod als Folge eines Unfalls (Personen im Alter von 4 Jahren und jünger) 5 000 € - Vollständige dauernde Invalidität 250 000 € Höchstbetrag pro Schadensfall 2 500 000 €