Common use of Unselbständige Arbeit Clause in Contracts

Unselbständige Arbeit. 1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fomoso.org, www.taxrus2000.com

Unselbständige Arbeit. 1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 18, 19 und 19 können 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

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Unselbständige Arbeit. 1. Vorbehaltlich Unter Vorbehalt der Artikel 16, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Unselbständige Arbeit. 1. Vorbehaltlich Vorbehältlich der Artikel 16, 18 18, 19 und 19 20 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit wird im in dem anderen Vertragsstaat ausgeübtausgeübt wird. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im in dem anderen Staat besteuert werden.

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Unselbständige Arbeit. 1. Vorbehaltlich Vorbehältlich der Artikel 16, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit wird im in dem anderen Vertragsstaat ausgeübtausgeübt wird. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im in dem anderen Staat besteuert werden.

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Samples: suizosdevalencia.org