Unterstützung der Krankenhäuser durch die DSO. Insbesondere nach den §§ 2 und 3 des Vertrages zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG ist es die Aufgabe der DSO, die Krankenhäuser während des Organspendepro- zesses zu unterstützen.
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Unterstützung der Krankenhäuser durch die DSO. Insbesondere nach den §§ 2 und 3 des Vertrages Vertrags zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG ist es die Aufgabe der DSO, die Krankenhäuser während des Organspendepro- zesses Organspendeprozesses zu unterstützen.
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Unterstützung der Krankenhäuser durch die DSO. Insbesondere nach den §§ 2 und 3 des Vertrages zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG ist es die Aufgabe der DSO, die Krankenhäuser während des Organspendepro- zesses Organspende- prozesses zu unterstützen.
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Unterstützung der Krankenhäuser durch die DSO. Insbesondere nach den §§ 2 und 3 des Vertrages zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG ist es die Aufgabe der DSO, die Krankenhäuser während des Organspendepro- zesses Organspendeprozesses zu unterstützen.
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