Unvollständigkeit der Messdaten. Kommt Holz nach der Bereitstellung abhanden oder werden die Vermessungsproto- kolle bzw. Wiegescheine auch nach schriftlicher Aufforderung nicht vorgelegt, kann der Verkäufer die Lieferung zu dem von ihm auf Basis des Kontrollmaßes ermittelten Wert in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Abrechnung nach Werksvermessung erfolgt nicht. Eine erfolgte Abschlagszahlung wird mit dem auf dem Kontrollmaß basierenden Kaufpreis verrechnet.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen
Unvollständigkeit der Messdaten. Kommt Holz nach der Bereitstellung abhanden oder werden die Vermessungsproto- kolle Vermessungsprotokolle bzw. Wiegescheine auch nach schriftlicher Aufforderung nicht vorgelegt, kann der Verkäufer die Lieferung zu dem von ihm auf Basis des Kontrollmaßes ermittelten Wert in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Abrechnung nach Werksvermessung erfolgt nicht. Eine erfolgte Abschlagszahlung wird mit dem auf dem Kontrollmaß basierenden Kaufpreis verrechnet.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen
Unvollständigkeit der Messdaten. Kommt Holz nach der Bereitstellung abhanden oder werden die Vermessungsproto- kolle Vermessungsprotokolle bzw. Wiegescheine auch nach schriftlicher Aufforderung nicht vorgelegt, kann der Verkäufer bzw. WBH die Lieferung zu dem von ihm auf Basis des Kontrollmaßes ermittelten Wert in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Abrechnung nach Werksvermessung erfolgt nicht. Eine erfolgte Abschlagszahlung wird mit dem auf dem Kontrollmaß basierenden Kaufpreis verrechnet.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts